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BGH, 19.06.2018 - 5 StR 253/18 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 76a StGB; § 435 Abs. 1 StPO
Gesonderter Antrag als Voraussetzung der selbständigen Einziehung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der selbständigen Einziehung eines Gegenstands gem. § 76a StGB im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 76a; StPO § 413 ; StPO § 435 Abs. 1
Rechtmäßigkeit der selbständigen Einziehung eines Gegenstands gem. § 76a StGB im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.2017 - 5 StR 70/17
Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 5 StR 253/18
Die selbständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 5 StR 70/17).