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   BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19   

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https://dejure.org/2019,40345
BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19 (https://dejure.org/2019,40345)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2019 - 3 StR 180/19 (https://dejure.org/2019,40345)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 (https://dejure.org/2019,40345)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 52 StGB
    Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch (Grad der Verunstaltung; Prägung des Gesamterscheinungsbildes); einheitliche Tat aufgrund natürlicher Handlungseinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern (enger räumlicher zeitlicher ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Richten der Handlungen des Täters jedoch gegen höchstpersönliche Rechtsgüter der Opfer hinsichtlich der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit; Prüfung von Mordmerkmalen wegen lebensgefährlicher Verletzungen der Nebenkläger durch Angriffe mit einem Messer

  • rewis.io

    Schwere Körperverletzung: Voraussetzungen für den Qualifikationstatbestand der dauernden erheblichen Entstellung bei Narben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 2 -3
    Richten der Handlungen des Täters jedoch gegen höchstpersönliche Rechtsgüter der Opfer hinsichtlich der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit; Prüfung von Mordmerkmalen wegen lebensgefährlicher Verletzungen der Nebenkläger durch Angriffe mit einem Messer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1751
  • NStZ-RR 2020, 136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06

    Schwere Körperverletzung (Versuch; Lähmung; dauerhafte Entstellung);

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
    Anders als bei Narben im Gesicht, die das Gesamterscheinungsbild stärker prägen, hat der Senat dies etwa im Fall von zahlreichen Narben an den Unterschenkeln und in der rechten Kniekehle, deren größte 20 cm lang und teils verbreitert ist, verneint (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
    a) Unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Tat im materiellrechtlichen Sinne vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteil vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09, juris Rn. 16; Beschluss vom 4. September 1990 - 1 StR 301/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1; jeweils mwN).
  • BGH, 02.05.2007 - 3 StR 126/07

    Schwere Körperverletzung (Entstellung; Narbe)

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
    Zwar kann der Qualifikationstatbestand im Einzelfall bei besonders großen oder markanten Narben oder bei einer Vielzahl von Narben in derselben Körperregion zu bejahen sein, wenn dabei ein Grad an Verunstaltung der äußeren Gesamterscheinung erreicht wird, bei dem die Beeinträchtigung in ihrem Gewicht den übrigen in § 226 StGB genannten Folgen in etwa nahe kommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2011 - 2 StR 29/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263; Beschluss vom 24. März 1998 - 4 StR 663/97, NStZ-RR 1998, 233; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 20.04.2011 - 2 StR 29/11

    Schwere gefährliche Körperverletzung (in erheblicher Weise dauernd entstellt:

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
    Zwar kann der Qualifikationstatbestand im Einzelfall bei besonders großen oder markanten Narben oder bei einer Vielzahl von Narben in derselben Körperregion zu bejahen sein, wenn dabei ein Grad an Verunstaltung der äußeren Gesamterscheinung erreicht wird, bei dem die Beeinträchtigung in ihrem Gewicht den übrigen in § 226 StGB genannten Folgen in etwa nahe kommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2011 - 2 StR 29/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262, 263; Beschluss vom 24. März 1998 - 4 StR 663/97, NStZ-RR 1998, 233; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
    a) Unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Tat im materiellrechtlichen Sinne vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteil vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09, juris Rn. 16; Beschluss vom 4. September 1990 - 1 StR 301/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1; jeweils mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    (a) Unter diesem Gesichtspunkt liegt eine Tat im materiellrechtlichen Sinne vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19, juris Rn. 12 mwN; LK-StGB/Rissing-van Saan, aaO, Vor § 52 Rn. 10).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht;

    Denn eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn bei einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2023 - 4 StR 473/22, NStZ-RR 2023, 203, 204; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 31; Urteil vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19, NStZ-RR 2020, 136, 137).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des

    Dies ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (vgl. BGH, NJW 2020, 1751 (LS); NStZ 2019, 211; 2005, 262, 263; BeckRS 2011, 21576 Rn. 5; NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 355/23

    Freiheitsstrafe vwegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher

    Das gesamte Verhalten des Angeklagten zum Nachteil der beiden Geschädigten K.           und M.    stellt sich - wie das Landgericht bereits selbst zutreffend in den Urteilsgründen ausgeführt hat - als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (§ 52 StGB) dar (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00).
  • LG Bielefeld, 28.04.2020 - 10 Ks 2/20
    Bei Angriffen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter der Opfer liegt nur ausnahmsweise eine natürliche Handlungseinheit vor, da höchstpersönliche Rechtsgüter einer additiven Betrachtungsweise grundsätzlich nicht zugänglich sind (BGH, Urt. v. 19.09.2019 - 3 StR 180/19, BeckRS 2019, 29204).
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