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   BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88   

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https://dejure.org/1988,1299
BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88 (https://dejure.org/1988,1299)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1988 - 2 StR 88/88 (https://dejure.org/1988,1299)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1988 - 2 StR 88/88 (https://dejure.org/1988,1299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestand der Versicherung einer gegen Feuergefahr versicherten Sache auch bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 265; VVG § 38 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 265 Abs. 1
    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtzahlung der Prämie

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 261
  • NJW 1988, 3025
  • MDR 1988, 691
  • NStZ 1988, 363
  • StV 1989, 298
  • VersR 1988, 867
  • BB 1988, 1918
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 06.02.1933 - II 1427/32

    Sind auch für die Zeit der Leistungsfreiheit des Versicherers die Gegenstände,

    Auszug aus BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88
    Eine Sache ist im Sinne von § 265 StGB gegen Feuergefahr versichert, wenn über sie ein entsprechender förmlicher, rechtsgeschäftlich nicht wiederaufgehobener Versicherungsvertrag besteht, gleichgültig, ob der Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei wurde, weil der Versicherungsnehmer die erste Prämie oder eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlt hatte (h.M.; vgl. Lackner in LK, 10. Aufl. § 265 Rdn. 2; Dreher/ Tröndle, StGB 43. Aufl. § 265 Rdn. 4 a; RGSt 67, 108; offengelassen in BGHSt 8, 343, 345; zweifelnd Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 7; a.A. Ranft in Jura 1985, 393, 395).

    Sie stellt das Inbrandsetzen der versicherten Sache nicht allein unter dem Gesichtspunkt einer Vorbereitung zum Betrug unter Strafe, sondern soll - unabhängig von der konkreten Gefahr einer Schädigung im Sinne von § 263 StGB - der Entstehung eines allgemeinen sozialen Schadens durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Feuerversicherung vorbeugen (vgl. RGSt 67, 108, 109; BGH NJW 1951, 204; BGHSt 11, 398, 400; 25, 261 f).

  • BGH, 15.01.1974 - 5 StR 602/73

    Versicherungsbetrug - Absicht - Angeblicher Diebstahlschaden - Feuer- oder

    Auszug aus BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88
    Sie stellt das Inbrandsetzen der versicherten Sache nicht allein unter dem Gesichtspunkt einer Vorbereitung zum Betrug unter Strafe, sondern soll - unabhängig von der konkreten Gefahr einer Schädigung im Sinne von § 263 StGB - der Entstehung eines allgemeinen sozialen Schadens durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Feuerversicherung vorbeugen (vgl. RGSt 67, 108, 109; BGH NJW 1951, 204; BGHSt 11, 398, 400; 25, 261 f).
  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 135/58
    Auszug aus BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88
    Sie stellt das Inbrandsetzen der versicherten Sache nicht allein unter dem Gesichtspunkt einer Vorbereitung zum Betrug unter Strafe, sondern soll - unabhängig von der konkreten Gefahr einer Schädigung im Sinne von § 263 StGB - der Entstehung eines allgemeinen sozialen Schadens durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Feuerversicherung vorbeugen (vgl. RGSt 67, 108, 109; BGH NJW 1951, 204; BGHSt 11, 398, 400; 25, 261 f).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 399/55
    Auszug aus BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88
    Eine Sache ist im Sinne von § 265 StGB gegen Feuergefahr versichert, wenn über sie ein entsprechender förmlicher, rechtsgeschäftlich nicht wiederaufgehobener Versicherungsvertrag besteht, gleichgültig, ob der Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei wurde, weil der Versicherungsnehmer die erste Prämie oder eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlt hatte (h.M.; vgl. Lackner in LK, 10. Aufl. § 265 Rdn. 2; Dreher/ Tröndle, StGB 43. Aufl. § 265 Rdn. 4 a; RGSt 67, 108; offengelassen in BGHSt 8, 343, 345; zweifelnd Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 7; a.A. Ranft in Jura 1985, 393, 395).
  • BGH, 19.12.1950 - 4 StR 14/50

    Vorsätzliche Unterstützung einer in betrügerischer Absicht verübten Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88
    Sie stellt das Inbrandsetzen der versicherten Sache nicht allein unter dem Gesichtspunkt einer Vorbereitung zum Betrug unter Strafe, sondern soll - unabhängig von der konkreten Gefahr einer Schädigung im Sinne von § 263 StGB - der Entstehung eines allgemeinen sozialen Schadens durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Feuerversicherung vorbeugen (vgl. RGSt 67, 108, 109; BGH NJW 1951, 204; BGHSt 11, 398, 400; 25, 261 f).
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