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   BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94   

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https://dejure.org/1994,4262
BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,4262)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1994 - 2 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,4262)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 (https://dejure.org/1994,4262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Anklageschrift - Verfahrenshindernis - Wechselseitige Straftaten - Aussagenotstand - Strafverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 233, § 157; StPO § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
  • StV 1995, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5 ff), zumal der Beschwerdeführer die.Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Revisionsangriff nicht ausgenommen hat, was rechtlich zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5 ff), zumal der Beschwerdeführer die.Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Revisionsangriff nicht ausgenommen hat, was rechtlich zulässig wäre (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92

    Erörterung der Frage der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 01.06.1988 - 2 StR 141/88

    Anwendung des § 157 Strafgesetzbuch (StGB) in den Fällen des non liquet -

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage stellt es einen revisiblen Rechtsfehler dar, daß der Tatrichter nicht geprüft hat, ob die Strafe nach § 157 StGB zu mildern oder von Strafe ganz abzusehen ist (vgl. Dreher/Tröndle 46. Aufl. Rdnr. 1 zu § 157 StGB); die Anwendung des § 157 StGB kommt bereits in Betracht, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Furcht vor eigener Strafverfolgung Beweggrund für die Falschaussage war (vgl. BGH NStZ 1988, 497 = MDR 1988, 788).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Das gilt auch in den Fällen 1 und 2. Es ist auszuschließen, daß der Beschwerdeführer durch die Annahme von jeweils fortgesetzten Handlungen beschwert ist, so daß die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (DRiZ 1994, 214), die die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung weitgehend beseitigt hat, hier nicht zur Aufhebung der Verurteilung insoweit zwingt.
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Ein wesentlicher Mangel in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1992, 553; KK-StPO Treier 3. Aufl. § 200 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts;

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher nur anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 mwN und vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, StraFo 2007, 290 mwN; Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649 Rn. 1; Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 mwN; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05; BGH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).
  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift hinsichtlich ihrer Umgrenzungsfunktion ist daher dann anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 m. w. N.; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05; BGH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 m. w. N.).
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