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   BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11   

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https://dejure.org/2011,2399
BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11 (https://dejure.org/2011,2399)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - V ZB 131/11 (https://dejure.org/2011,2399)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11 (https://dejure.org/2011,2399)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171 S 1 ZPO, § 189 ZPO, § 8 ZVG
    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des rechtsgeschäftlich bestellten Vertreters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Zustellung eines Beschluss über die Anordnung der Zwangsversteigerung

  • rewis.io

    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des rechtsgeschäftlich bestellten Vertreters

  • ra.de
  • rewis.io

    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des rechtsgeschäftlich bestellten Vertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 189; ZPO § 78 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; ZVG § 8
    Wirksamkeit der Zustellung eines Beschluss über die Anordnung der Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11
    Dabei wird die Zustellung nicht im Wege der objektiven Zurechnung eines Rechtsscheins erleichtert, sondern dem Empfänger wird es im Lichte von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter engen Voraussetzungen versagt, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 18).

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das der Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung Schranken setzen kann (BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 13, 18), ist hier von vornherein nicht berührt, weil der Bevollmächtigte des Schuldners - wie seine Reaktionen zeigen - jeweils Kenntnis von dem Inhalt der Schriftstücke erlangt hat.

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11
    Eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmungen dahingehend, dass auch der Rechtsschein einer Wohnung genügt, kommt wegen des formalen Charakters der Zustellungsvorschriften nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, NJW 2011, 2440 Rn. 14).

    b) Anerkannt ist aber, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seine Wohnung bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, NJW 2011, 2440 Rn. 15; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 178 Rn. 7 jeweils mwN).

  • OLG Köln, 16.08.1988 - 22 W 30/88
    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11
    Neben einer Wohnung im Ausland kann eine (weitere) Wohnung im Inland bestehen, wenn sich der Zustellungsadressat an beiden Orten regelmäßig aufhält (OLG Köln, NJW-RR 1989, 443, 444; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 178 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11
    b) Anerkannt ist aber, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seine Wohnung bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, NJW 2011, 2440 Rn. 15; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 178 Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 6 f. mwN).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Die in § 189 Alt. 2 ZPO vorgesehene Heilung eines Zustellungsmangels, wenn das zuzustellende Dokument der Person, an die die Zustellung "dem Gesetz gemäß [...] gerichtet werden konnte", tatsächlich zugegangen ist, bezieht sich auf die Fälle, in denen sich - wie insbesondere bei §§ 170 bis 172 ZPO - bereits aus dem Gesetz selbst ergibt, wem das Dokument zugestellt werden kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Mai 1983, VIII ZR 34/82, aaO unter II 1 b; vom 22. November 1988, VI ZR 226/87, NJW 1989, 1154 unter II 3 a; jeweils zu § 187 ZPO aF; vom 7. Dezember 2010, VI ZR 48/10, aaO Rn. 12; vom 12. März 2015, III ZR 207/14, BGHZ 204, 268 Rn. 15 und Beschluss vom 20. Oktober 2011, V ZB 131/11, juris Rn. 8).

    (dd) Schließlich hat der Bundesgerichtshof eine Heilung nach § 189 ZPO auch bejaht im Falle einer Adressierung des Dokuments an den Schuldner im Ausland und einem Zugang bei dessen (General-)Bevollmächtigten in Deutschland (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 8).

  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18

    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung:

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 17; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht:

    Die Vorschrift regelt sowohl den Fall, in dem die Vertretung dem Zusteller erstmals bei Ausführung der Zustellung zur Kenntnis gebracht wird (vgl. § 171 Satz 2 ZPO), als auch denjenigen, in dem der gewillkürte Vertreter bereits im Zustellungsauftrag als Adressat der Zustellung bezeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, NJW 2010, 3729; OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143, 144; MünchKommZPO/Häublein, 5. Aufl., § 171 Rn. 2; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 171 Rn. 2; vgl. zu § 173 ZPO aF: BGH, Beschluss vom 10. Juli 1972 - AnwZ(Brfg) 26/71, MDR 1972, 946).

    Es ist nicht erforderlich, dass die Vollmacht auch vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 8; MünchKommZPO/Häublein, 5. Aufl., § 171 Rn. 3 f.; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 171 Rn. 15).

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 47/15

    Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter: Beweislast für das

    Galten die Generalvollmachten fort, erstrecken sie sich auf die Entgegennahme der Zustellung; ob sie bei der Zustellung vorgelegt worden sind (vgl. § 171 Satz 2 ZPO), ist ohne Belang, weil dies keine Voraussetzung für eine wirksame Zustellung gemäß § 171 Satz 1 ZPO ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Sportzubehör - Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer

    Schließlich hat der BGH eine Heilung nach § 189 ZPO auch bejaht im Falle einer Adressierung des Dokuments an den Schuldner im Ausland und einem Zugang bei dessen (General-)Bevollmächtigtem in Deutschland (BGH, BeckRS 2011, 27449, Rn. 8).
  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Etwas anderes gilt zwar, wenn der Zustellungsadressat einen Irrtum über seinen Wohnsitz bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (BVerfG [Kammer] vom 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09 - juris RdNr 17 f; BGH vom 20.10.2011 - V ZB 131/11 - juris RdNr 11 mwN) ; dafür, dass dies hier der Fall gewesen wäre, gibt es aber keine Anzeichen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - L 13 SB 97/14

    Versäumung der Berufungsfrist; Vertretung des Klägers durch eine Betreuerin

    Die Heilung tritt in diesem Fall ein, wenn das zuzustellende Schriftstück dem gesetzlichen Vertreter tatsächlich zugegangen ist (vgl. Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 189 Rn 5 f.; Wittschier in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 189 Rn 3; Dörndorfer in: BeckOK-ZPO, Stand: 15.03.2014, § 189 Rn 4 f.; zur Heilung im Fall eines Bevollmächtigten vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris Rn 10 ff.; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11, juris Rn 4 ff.).
  • OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20

    Zustellungsrecht

    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14

    Adhäsionsverfahren: Heilung der unterlassenen rechtzeitigen Zustellung des

    Dieser Mangel wurde aber nach § 37 Abs. 1 StPO, § 189 ZPO geheilt, weil sich aus der Antragserwiderungsschrift vom 18. Februar 2013 zweifelsfrei ergibt, dass die mit einer umfassenden Zustellungsvollmacht versehene Verteidigerin des Angeklagten und damit eine Person, an die im Sinne von § 189 ZPO "die Zustellung dem Gesetz gemäß (...) gerichtet werden konnte", genaue Kenntnis von dem Entschädigungsantrag erhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, Rn. 8).
  • OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2014 - 6 UF 167/13

    Besondere Bestimmung der Einspruchsfrist in einem Versäumnisurteil gegen eine im

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