Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2012 - 1 StR 503/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39259
BGH, 20.11.2012 - 1 StR 503/12 (https://dejure.org/2012,39259)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 StR 503/12 (https://dejure.org/2012,39259)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 StR 503/12 (https://dejure.org/2012,39259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 13 Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Vertypter Milderungsgrund bei Totschlag durch Unterlassen (Widersprüchlichkeit; minder schwerer Fall); Revisibilität der Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 213 Alt 2 StGB
    Strafzumessung bei Totschlag durch Unterlassen: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 StGB im Strafausspruch i.R.e. Totschlags durch Unterlassen (hier: Hungertod eines pflegebedürftigen Kindes)

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Totschlag durch Unterlassen: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 StGB im Strafausspruch i.R.e. Totschlags durch Unterlassen (hier: Hungertod eines pflegebedürftigen Kindes)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • morgenweb.de (Pressebericht, 15.12.2012)

    Fall Marcel landet erneut am Landgericht - Bundesgerichtshof hebt Urteil nach Prüfung der Revision auf

  • morgenweb.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.05.2012)

    Urteil im Fall Marcel "deutlich überhöht" - Verteidiger Steffen Lindberg geht in Revision

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.05.2012)

    Fall Marcel: Mannheimer Mutter geht in Revision

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 503/12
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt ( BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 503/12
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt ( BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 503/12
    Denn der Senat vermag nicht auszuschließen, dass die Strafe niedriger ausgefallen wäre, wenn das Landgericht die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 StGB bejaht, insbesondere den dann gegebenen vertypten Milderungsgrund bei der vorrangigen Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930) eines minder schweren Falles gemäß § 213 Alt. 2 StGB in die gebotene Gesamtabwägung mit eingestellt hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht