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   BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 7/10   

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https://dejure.org/2011,16632
BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 7/10 (https://dejure.org/2011,16632)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 7/10 (https://dejure.org/2011,16632)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 7/10 (https://dejure.org/2011,16632)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer Amtsenthebungsentscheidung gegenüber einem verschuldeten Notar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 3; BNotO § 111d; VwGO § 124 Abs. 2
    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer Amtsenthebungsentscheidung gegenüber einem verschuldeten Notar

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung der Berufungszulassung in Amtsenthebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 14/08

    Amtsenthebung eines Notars wegen einer Gefährdung der Interessen der

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 7/10
    Bereits mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 (NotZ 14/08 Rn. 9) hat der Senat in dieser Sache festgestellt, dass - wie in § 118 BNotO n. F. normiert - ein bereits durchgeführtes Vorschaltverfahren trotz dessen Abschaffung zum 1. September 2009 durch Art. 3 Nr. 8, Art. 10 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) seine Wirkungen behält.
  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 21/13

    Erlöschen des Notaramts: Vereinbarkeit der Altersgrenze für Notare mit der

    Die Besetzung des Notarsenats mit Richtern des Oberlandesgerichts, dessen Präsident die von dem Spruchkörper nachzuprüfenden Maßnahmen als Justizverwaltungsbehörde getroffen hat, ist von §§ 101 f i.V.m. § 111 Abs. 4 BNotO vorgegeben und führt, ohne dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, nicht zu Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit der Richter (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 7/13 Rn. 4 und vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 7/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 6/14

    Amtsenthebung eines Notars wegen gefährdender Art der Wirtschaftsführung

    Wie der Senat in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entschieden hat, ist die Besetzung des Notarsenats mit Richtern des Oberlandesgerichts von § 101 f. i. V. m. § 111 Abs. 4 BNotO vorgegeben und führt, ohne dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, nicht zu Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit der Richter (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2011 - NotZ (Brfg) 7/10, Rn. 4; vom 25. November 2013 - NotZ (Brfg) 7/13 Rn. 4; vom 17. März 2014 - ARNot 1/13 Rn. 11).
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 7/13

    Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen ungeordneter Wirtschaftsführung; Rüge

    Die Besetzung des Notarsenats mit Richtern des Oberlandesgerichts ist von §§ 101 f. i.V.m. § 111 Abs. 4 BNotO vorgegeben und führt, ohne dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, nicht zu Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit der Richter (Senatsbeschluss vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 7/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.03.2014 - ARNot 1/13

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Bestimmung des zuständigen Oberlandesgerichts

    Die Besetzung des Notarsenats mit Richtern des Oberlandesgerichts, dessen Präsident die von dem Spruchkörper nachzuprüfenden Maßnahmen als Justizverwaltungsbehörde getroffen hat, ist von §§ 101 f i.V.m. § 111 Abs. 4 BNotO vorgegeben und führt, ohne dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, nicht zu Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit der Richter (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 7/13 und vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 7/10, juris Rn. 4).
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