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   BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19   

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BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19 (https://dejure.org/2019,10081)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19 (https://dejure.org/2019,10081)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19 (https://dejure.org/2019,10081)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 49 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Beschaffungskriminalität; Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit; symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Mitursächlichkeit; Bedeutung von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 213 Alternative 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 49 StGB, § 23 Abs. 2 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Annahme eines Hangs zur Einnahme von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln im Übermaß für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Erfolgaussichten bei geringen Deutschkenntnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prüfung des Vorliegens eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Annahme eines Hangs zur Einnahme von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln im Übermaß für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 174
  • StV 2020, 373 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Es ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5 Rn. 6).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommt und diese in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Nahe liegt ein Hang demgegenüber insbesondere bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204, 205).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Dabei hat sie - unabhängig von der Frage, welche Bedeutung mangelnden Sprachkenntnissen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Unterbringung im Einzelnen zukommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1 Rn. 6) - nicht bedacht, dass bereits solche Kenntnisse der deutschen Sprache, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen, für eine erfolgreiche Therapie ausreichend sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, aaO; vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Dabei hat sie - unabhängig von der Frage, welche Bedeutung mangelnden Sprachkenntnissen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Unterbringung im Einzelnen zukommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1 Rn. 6) - nicht bedacht, dass bereits solche Kenntnisse der deutschen Sprache, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen, für eine erfolgreiche Therapie ausreichend sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, aaO; vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Zum anderen hat die Strafkammer nicht geprüft, ob - über die bereits bestehende eingeschränkte und von ihr für unzureichend erachtete Therapiemotivation hinaus - eine weitergehende Bereitschaft, sich auf eine Behandlung einzulassen, bei dem Angeklagten geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 625/17

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.03.2014 - 2 StR 436/13

    Bedeutung der Sprachunkundigkeit für die Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19
    Auch hat sie nicht in den Blick genommen, dass wegen des Vorwegvollzugs eines Teiles der verhängten Freiheitsstrafe nach § 67 Abs. 2 Satz 2, 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 StGB der Angeklagte die Möglichkeit hätte, seine Kenntnisse der deutschen Sprache im Strafvollzug vor Beginn der Maßregel zu vertiefen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, juris Rn. 6; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 71).
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

    a) Das Landgericht hat das Vorliegen eines Hanges des Angeklagten, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen, ebenso wie den daneben nach § 64 StGB für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erforderlichen symptomatischen Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19 Rn. 13 f. mwN) und die Gefahrenprognose rechtsfehlerfrei bejaht, demgegenüber aber ohne tragfähige Begründung angenommen, dass es trotz der vom Angeklagten signalisierten Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Maßregel nach § 64 StGB und des Umstands, dass bislang noch kein vergleichbarer Therapieversuch unternommen wurde, an der erforderlichen Erfolgsaussicht fehle.
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11.09.2019 - 5 StR 386/19 bei juris; BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19 = NStZ 2019, 1742 sowie Beschluss vom 12.03.2019 - 2 StR 17/19 = NStZ 2019, 409 m.w.N).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Ein symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen (BGH, Beschlüsse vom 09.02.2021 - 6 StR 17/21 und 08.10.2020 - 6 StR 270/20) zur Begehung einer erheblichen rechtswidrigen Tat beigetragen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist, die konkrete Tat in dem Hang also ihre Wurzel hat (BGH, Beschlüsse vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19; 13.06.2018 - 1 StR 132/18).

    Hierzu genügen bereits solche Kenntnisse der deutschen Sprache, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen, für eine erfolgreiche Therapie (BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19).

  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 132/23

    Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der

    aa) Denn die Strafkammer hat nicht bedacht, dass in den Fällen, in denen das Gesetz einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 448/21, juris Rn. 5; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 50 Rn. 3 ff. mwN).

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2023 - 3 StR 375/22, juris Rn. 2; vom 28. Juni 2022 - 3 StR 135/22, juris Rn. 8; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10; vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, juris Rn. 2).

  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

    Ein solcher Hang liegt vor, bei einer eingewurzelten, auf psychische Disposition zurückgehenden oder durch Übung erworbenen Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 21.03.2019, Az.: 3 StR 81/19, Juris).

    Es ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist (BGH, Beschluss vom 19.05.2009, Az.: 3 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 21.03.2019, Az.: 3 StR 81/19, Juris).

  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Dabei liegt die Annahme eines Hangs insbesondere bei Beschaffungskriminalität nahe (BGH Beschluss vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19; NStZ-RR 2019, 174).

    Dabei liegt die Annahme eines Hangs insbesondere bei Beschaffungskriminalität nahe (BGH Beschluss vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19; NStZ-RR 2019, 174).

  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    aa) Ein symptomatischer Zusammenhang liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00, juris Rn. 7; vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02, juris Rn. 5; vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, 79; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, juris Rn. 17; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 14) vor, wenn der Hang zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist.
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 493/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    Diese Erwägungen begegnen keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 2 StR 380/21, juris Rn. 12 f.; vom 8. Juni 2021 - 2 StR 91/21, NStZ-RR 2022, 10 f.; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, NStZ-RR 2019, 174 f.; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 274 f. mwN; vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1 Rn. 6).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2022 - JK1 KLs 213 Js 3179/21

    Psychische Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

    Der Hang muss auch nicht die alleinige Ursache der Anlasstat sein, vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2019, Az. 3 StR 81/19.
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

    Dahingestellt bleiben kann, ob das Landgericht von einem zu engen rechtlichen Maßstab zum Vorliegen eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ausgegangen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 11, jeweils mwN).
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