Rechtsprechung
BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Ausgleichung eines wegen der Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe entstehenden Nachteils bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
- StV 1997, 76 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Dies hat in der Weise zu geschehen, daß die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe ohne Rücksicht auf die Bewährungsleistungen festzusetzen und sodann als Ausgleich für die Nichterstattung von Geldleistungen eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung dieser Leistungen auf die Gesamtstrafe vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 36, 378, 381;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 58 Rdn. 4 m.w.N.). - BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen. - BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so sind Geldleistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung von Bewährungsauflagen erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB in aller Regel auf die Strafe anzurechnen (vgl. BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.N.).
- BGH, 22.02.2017 - 1 StR 555/16
Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Widerruf der Strafaussetzung)
Die hier durch das Landgericht erfolgte Berücksichtigung bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe (UA S. 147) genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 ff.;… vom 2. Februar 1994 - 3 StR 615/93, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3; vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96, NStZ-RR 1996, 291;… vom 17. Juni 2004 - 1 StR 24/04, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 4 und vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, NStZ-RR 2014, 138 (nur Leitsatz)). - BGH, 18.02.2014 - 3 StR 442/13
Anrechnung von in Erfüllung einer Bewährungsauflage erbrachter gemeinnütziger …
Eine Berücksichtigung bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 ff.;… vom 2. Februar 1994 - 3 StR 615/93, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3; vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96, NStZ-RR 1996, 291; vom 17. Juni 2004 - 1 StR 24/04, juris). - BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97
Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 durch Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung …
Den sich hieraus ergebenden Folgen für den Verurteilten trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie einen Härteausgleich bei der Strafzumessung wegen der neuen Tat vornimmt (vgl. BGHSt 41, 310 ff.) und das "Gesamtstrafübel" angemessen gewichtet (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 12 m.w.N.; BGH, NStZ-RR 1996, S. 291 = StV 1997, S. 76). - BGH, 13.02.1997 - 4 StR 608/96
Teileinstellung eines Strafverfahrens im Revisionsverfahren - Verspätete Erhebung …
Der Senat faßt den Urteilstenor zur Klarstellung neu, weil das Landgericht nicht deutlich zum Ausdruck gebracht hat, welche Straftaten von welcher Gesamtstrafe erfaßt sind (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96). - OLG Jena, 20.02.2007 - 1 Ss 210/06
Strafzumessung
Eine in Erfüllung der Bewährungsauflage erbrachte Geldleistung ist im Urteil ausdrücklich auf die Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378, 382; BGH NStZ-RR 1996, 291).