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   BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12   

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BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12 (https://dejure.org/2012,30810)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 4 StR 247/12 (https://dejure.org/2012,30810)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12 (https://dejure.org/2012,30810)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 3 Satz 2; § 51 Abs. 1 BZRG; § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRZG
    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter Verurteilungen in die Gefährlichkeitsprognose)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 BZRG, § 52 Abs 1 Nr 2 BZRG, § 66 Abs 3 S 2 StGB
    Maßregelanordnung der Sicherungsverwahrung: Verwertung getilgter Verurteilungen bei Erstellung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Stützen der Verwertung eines Raubüberfalls aus einer getilgten Verurteilung auf die Ausnahmeregelung des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG; Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Maßregelanordnung der Sicherungsverwahrung: Verwertung getilgter Verurteilungen bei Erstellung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 2
    Stützen der Verwertung eines Raubüberfalls aus einer getilgten Verurteilung auf die Ausnahmeregelung des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG; Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 177 (Ls.)
  • NStZ-RR 2013, 84
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1973 - 2 StR 609/72

    Strafschärfende Berücksichtigung von getilgten oder tilgungsreifen

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12
    Dadurch soll vermieden werden, dass ein Sachverständiger, der ein Gutachten über den Geisteszustand des Betroffenen zu erstellen hat, zu falschen oder nicht belastbaren Aussagen gelangt, weil er bei der Persönlichkeitsanamnese auf bedeutsame Erkenntnisse verzichten muss, die nur aus den früheren Taten des Betroffenen und dem anschließenden Strafverfahren gewonnen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72, NJW 1973, 815; BT - Drucks. VI/1550, S. 23; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Aufl. § 52 Rn. 8).

    Eine zulässig bei der Beurteilung des Geisteszustands berücksichtigte frühere Tat darf daher - obgleich sie mit der Anhörung des Sachverständigen gerichtsbekannt geworden ist - nicht auch an anderer Stelle zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 5 StR 568/89, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2; Beschluss vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72, NJW 1973, 815).

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10

    Anklagegrundsatz; Identifizierbarkeit einzelner Taten innerhalb einer Tatserie;

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12
    Für die Erörterung von Persönlichkeitsmerkmalen, die einen Hang begründen können, hat der Senat diese Möglichkeit in Erwägung gezogen (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04, NStZ 2005, 397, 398; enger: Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 162/02

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Obhutsverhältnis); sexuelle Handlung;

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12
    Darin liegt ein Verstoß gegen das auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung geltende Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332; Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, StV 2002, 479), weil die Berücksichtigung der früheren Tat zu einer für den Angeklagten ungünstigeren Bewertung der benannten Variablen geführt hat.
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04

    Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (keine erweiternde Auslegung über die

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12
    Für die Erörterung von Persönlichkeitsmerkmalen, die einen Hang begründen können, hat der Senat diese Möglichkeit in Erwägung gezogen (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04, NStZ 2005, 397, 398; enger: Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10).
  • BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00

    Verwertungsverbot; Bundeszentralregistergesetz; Anordnung von

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12
    Darin liegt ein Verstoß gegen das auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung geltende Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332; Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, StV 2002, 479), weil die Berücksichtigung der früheren Tat zu einer für den Angeklagten ungünstigeren Bewertung der benannten Variablen geführt hat.
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 568/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den zugrunde liegenden

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12
    Eine zulässig bei der Beurteilung des Geisteszustands berücksichtigte frühere Tat darf daher - obgleich sie mit der Anhörung des Sachverständigen gerichtsbekannt geworden ist - nicht auch an anderer Stelle zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 5 StR 568/89, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2; Beschluss vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72, NJW 1973, 815).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    In der Heranziehung im Bundeszentralregister getilgter Verurteilungen zur Beurteilung der Gefährlichkeitsprognose liegt ein Verstoß gegen das auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung geltende gesetzliche Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG, der auf Sachrüge hin zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 3 StR 309/12, BGHSt 57, 300, 302 f.; vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12, NStZ-RR 2013, 84).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Das Vorhalte- und Verwertungsverbot tilgungsreifer Bestrafungen und der zugrundeliegenden Taten gilt aber grundsätzlich auch für die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, sofern nicht eine der in § 52 BZRG aufgeführten Ausnahmen gegeben ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; vom 28. August 2012 - 3 StR 309/12, BGHSt 57, 300, 302 ff. und vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12 - NStZ-RR 2013, 84), und damit auch für das hier maßgebliche Berufsverbot gemäß § 70 StGB.
  • BGH, 12.04.2017 - 2 StR 454/16

    Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte Vorverurteilungen

    Dadurch soll vermieden werden, dass ein Sachverständiger, der ein Gutachten über den Geisteszustand des Betroffenen zu erstellen hat, zu falschen oder nicht belastbaren Aussagen gelangt, weil er bei der Persönlichkeitsanamnese auf bedeutsame Erkenntnisse verzichten muss (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12, BGHR BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 2 Verwertbarkeit 1 mwN).
  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15

    Beweisverwertungsverbot für im Bundeszentralregister bereits getilgte

    Die Reichweite dieser Verwertungserlaubnis ist aber an den Normzweck des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG gebunden; eine zulässig bei der Beurteilung des Geisteszustands berücksichtigte frühere Tat darf daher - obgleich sie mit der Anhörung des Sachverständigen gerichtsbekannt geworden ist - nicht an anderer Stelle zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ-RR 2013, 84 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Diese Bestimmung lässt eine Berücksichtigung früherer Taten nur für die Beurteilung des Geisteszustandes des Betroffenen zu, nicht aber zur Begründung einer (nicht krankheitsbedingten) Gefährlichkeitsprognose (BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12, NStZ-RR 2013, 84).
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