Rechtsprechung
BGH, 22.03.2016 - X ZR 18/15 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
AGB eines Verkehrsbetriebs: Unangemessene Benachteiligung eines Fahrgasts nach vorzeitiger Beendigung eines Großkundenabonnements und unterbliebener Rückgabe der Fahrkarte - IWW
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 305a Nr. 1 BGB, § 306 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachprüfung der Auslegung der Benutzungsbedingungen eines Verkehrsbetriebs; Abschluss eines Großkundenabonnementvertrags zum Erwerb einer als ProfiCard bezeichneten Zeitfahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV); Erlsöchen der Berechtigung zur Teilnahme am ...
- Betriebs-Berater
AGB eines Verkehrsbetriebs - unangemessene Benachteiligung eines an einem Großkundenabonnement teilnehmenden Fahrgasts
- reise-recht-wiki.de
Benachteiligung eines Fahrgasts
- rewis.io
AGB eines Verkehrsbetriebs: Unangemessene Benachteiligung eines Fahrgasts nach vorzeitiger Beendigung eines Großkundenabonnements und unterbliebener Rückgabe der Fahrkarte
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Bi
Nachprüfung der Auslegung der Benutzungsbedingungen eines Verkehrsbetriebs; Abschluss eines Großkundenabonnementvertrags zum Erwerb einer als ProfiCard bezeichneten Zeitfahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV); Erlsöchen der Berechtigung zur Teilnahme am ... - rechtsportal.de
Nachprüfung der Auslegung der Benutzungsbedingungen eines Verkehrsbetriebs; Abschluss eines Großkundenabonnementvertrags zum Erwerb einer als ProfiCard bezeichneten Zeitfahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV); Erlsöchen der Berechtigung zur Teilnahme am ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
ÖPNV - und die beendete Teilnahme am Großkundenabo
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
AGB eines Verkehrsbetriebs - unangemessene Benachteiligung eines an einem Großkundenabonnement teilnehmenden Fahrgasts
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 10.10.2014 - 31a C 57/14
- LG Hamburg, 30.01.2015 - 317 S 94/14
- BGH, 22.03.2016 - X ZR 18/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2947
- MDR 2016, 817
- BB 2016, 1346
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14
Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 22.03.2016 - X ZR 18/15
Außer Betracht zu bleiben haben lediglich Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar sind, praktisch aber fern liegen und von den an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernstlich in Erwägung gezogen werden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 152/15; Urteil vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14, WM 2016, 35 Rn. 19 mit zahlreichen Nachweisen). - BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung: …
Auszug aus BGH, 22.03.2016 - X ZR 18/15
Außer Betracht zu bleiben haben lediglich Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar sind, praktisch aber fern liegen und von den an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernstlich in Erwägung gezogen werden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 152/15;… Urteil vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14, WM 2016, 35 Rn. 19 mit zahlreichen Nachweisen). - BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 22.03.2016 - X ZR 18/15
Der Senat kann die Auslegung der Benutzungsbedingungen durch das Berufungsgericht in vollem Umfang nachprüfen, unabhängig davon, ob sie nur im Bezirk eines Oberlandesgerichts angewendet werden (BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321, 323 f.). - BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der …
Auszug aus BGH, 22.03.2016 - X ZR 18/15
Kann eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen inhaltlich zulässigen und einen inhaltlich unzulässigen Teil zerlegt werden, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf den inhaltlich unzulässigen Teil in Betracht (BGH, Urteil vom 18. November 1988 - V ZR 75/87, BGHZ 106, 19, 25 f.).