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   BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10   

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https://dejure.org/2010,8438
BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10 (https://dejure.org/2010,8438)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2010 - 5 StR 271/10 (https://dejure.org/2010,8438)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 5 StR 271/10 (https://dejure.org/2010,8438)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Geldfälschung trotz fehlender Feststellungen bzgl. der Absicht des Inverkehrbringens und eines diesbezüglichen Vorstellungsbildes im Zeitpunkt des Verschaffens der Geldscheine im Urteil

  • rewis.io

    Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 147 Abs. 1
    Strafbarkeit wegen Geldfälschung trotz fehlender Feststellungen bzgl. der Absicht des Inverkehrbringens und eines diesbezüglichen Vorstellungsbildes im Zeitpunkt des Verschaffens der Geldscheine im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 370
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10
    Auf die Umstände des Verschaffungsvorgangs und das notwendige Vorstellungsbild des Angeklagten zu diesem Zeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 7) geht das Landgericht nicht ein.

    Das Landgericht hat das zentrale Verteidigungsargument des Angeklagten, er habe gewusst, dass in der Exchange-Filiale jeder Schein unter Licht auf seine Echtheit geprüft werde, nicht hinreichend in seine Erwägungen zum Vorliegen der Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes einbezogen (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 7, dort zur Absicht des Inverkehrbringens bei noch ausstehender Echtheitsprüfung unechter Wertpapiere).

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10
    Indes ist die Beweiswürdigung des Landgerichts, mit der die notwendige Kenntnis des Angeklagten hinsichtlich der Unechtheit der Geldscheine (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 147 Rdn. 2) begründet wird, wegen nicht erschöpfender Würdigung der im Urteil dargelegten Tatumstände fehlerhaft (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese eher sehr allgemeinen belastenden Erwägungen geeignet sind, eine tatsachengestützte Überzeugungsbildung des Landgerichts zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235).
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