Rechtsprechung
BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 146 StGB; § 147 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
Geldfälschung (Vorsatz); Beweiswürdigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 147 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes - rechtsprechung-im-internet.de
§ 147 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes - Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Geldfälschung trotz fehlender Feststellungen bzgl. der Absicht des Inverkehrbringens und eines diesbezüglichen Vorstellungsbildes im Zeitpunkt des Verschaffens der Geldscheine im Urteil
- rewis.io
Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes
- ra.de
- rewis.io
Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 147 Abs. 1
Strafbarkeit wegen Geldfälschung trotz fehlender Feststellungen bzgl. der Absicht des Inverkehrbringens und eines diesbezüglichen Vorstellungsbildes im Zeitpunkt des Verschaffens der Geldscheine im Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur Absicht der Geldfälschung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.02.2010 - 1 Mü Js 693/09
- BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07
Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als …
Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10
Auf die Umstände des Verschaffungsvorgangs und das notwendige Vorstellungsbild des Angeklagten zu diesem Zeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 7) geht das Landgericht nicht ein.Das Landgericht hat das zentrale Verteidigungsargument des Angeklagten, er habe gewusst, dass in der Exchange-Filiale jeder Schein unter Licht auf seine Echtheit geprüft werde, nicht hinreichend in seine Erwägungen zum Vorliegen der Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes einbezogen (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 7, dort zur Absicht des Inverkehrbringens bei noch ausstehender Echtheitsprüfung unechter Wertpapiere).
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10
Indes ist die Beweiswürdigung des Landgerichts, mit der die notwendige Kenntnis des Angeklagten hinsichtlich der Unechtheit der Geldscheine (…vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 147 Rdn. 2) begründet wird, wegen nicht erschöpfender Würdigung der im Urteil dargelegten Tatumstände fehlerhaft (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt). - BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01
Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 5 StR 271/10
Es kann dahingestellt bleiben, ob diese eher sehr allgemeinen belastenden Erwägungen geeignet sind, eine tatsachengestützte Überzeugungsbildung des Landgerichts zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235).