Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29621
BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15 (https://dejure.org/2015,29621)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2015 - 4 StR 359/15 (https://dejure.org/2015,29621)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15 (https://dejure.org/2015,29621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach dem Rücktrittshorizont des Täters); Verwertung des Schweigens des Angeklagten (Vorliegen eines Teilschweigens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 StGB
    Versuchter Totschlag: Notwendige Urteilsfeststellungen zum fehlgeschlagenen Versuch der Tötung eines Beifahrers durch vorsätzliche Herbeiführung einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, §§ 212, 22, 23 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Fehlende gerichtliche Prüfung des Rücktritts vom Versuch i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Totschlags

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Notwendige Urteilsfeststellungen zum fehlgeschlagenen Versuch der Tötung eines Beifahrers durch vorsätzliche Herbeiführung einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende gerichtliche Prüfung des Rücktritts vom Versuch i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das "Teilschweigen" in der Beweiswürdigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tötungsversuch mit Auto: Rücktrittsprüfung auch noch nach Unfall nötig!

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Parkendes Auto absichtlich gerammt, Beifahrerin überlebt: Rücktritt vom versuchten Totschlag möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlschlag und Rücktritt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 28
  • NStZ 2016, 332
  • StV 2017, 671
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899, vom 22. März 2012, aaO, und vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).

    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, sodass sich das Geschehen aus der Perspektive eines Dritten nicht mehr als ein einheitlicher Lebenssachverhalt darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2015 - 1 StR 329/15, vom 21. April 2015, aaO, vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26, und vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, und vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung allerdings Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann, sondern dessen Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6, vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240, und vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393).

    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899, vom 22. März 2012, aaO, und vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).

  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 329/15

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont des Täters,

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, sodass sich das Geschehen aus der Perspektive eines Dritten nicht mehr als ein einheitlicher Lebenssachverhalt darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2015 - 1 StR 329/15, vom 21. April 2015, aaO, vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26, und vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, und vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung der anfänglichen Aussageverweigerung zum

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Die dortige Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten, der sich erst in der Hauptverhandlung substantiiert eingelassen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 261 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters,

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, sodass sich das Geschehen aus der Perspektive eines Dritten nicht mehr als ein einheitlicher Lebenssachverhalt darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2015 - 1 StR 329/15, vom 21. April 2015, aaO, vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26, und vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, und vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 560/14

    Rücktritt vom Versuch des Diebstahls (Fehlschlag)

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung allerdings Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann, sondern dessen Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6, vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240, und vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Die nur fragmentarischen Angaben des Angeklagten noch am Tatort gegenüber der Zeugin PK'in H., er sei gefahren, bulgarischer Staatsangehöriger und die Nebenklägerin sei eine Bekannte von ihm, begründen kein der Verwertung zugängliches Teilschweigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 17 mwN).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, sodass sich das Geschehen aus der Perspektive eines Dritten nicht mehr als ein einheitlicher Lebenssachverhalt darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2015 - 1 StR 329/15, vom 21. April 2015, aaO, vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26, und vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, und vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899, vom 22. März 2012, aaO, und vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung allerdings Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann, sondern dessen Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6, vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240, und vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393).
  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung aber Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann, sondern die Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung und damit der sog. Rücktrittshorizont (st.Rspr.; vgl. nur jüngst BGH, Beschluss vom 29.01.2020 - 1 StR 637/19 = StV 2020, 464; aber auch BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 2 StR 153/18; 15.01.2015 - 4 StR 560/14 bei juris; 22.09.2015 - 4 StR 359/15 = NStZ 2016, 332 = StV 2017, 671; 06.10.2015 - 4 StR 352/15 = StraFo 2015, 521; 19.09.2018 - 2 StR 153/18 = NStZ-RR 2019, 44 sowie OLG Bamberg, Beschluss vom 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17 = OLGSt StGB § 22 Nr. 5; ferner Fischer StGB 67. Aufl. § 24 Rn. 6 ff. und MüKo/Hoffmann-Holland StGB 4. Aufl. § 24 Rn. 52 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von

    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenngleich mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15, NStZ 2016, 332 mwN).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 345/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15, NStZ 2016, 332 mwN).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 161/23

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

    Zur Bewertung eines Fehlschlags sind regelmäßig Feststellungen zur Vorstellung des Täters nach dessen letzter Ausführungshandlung erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15, NStZ 2016, 332; vom 6. September 2022 - 6 StR 285/22).
  • BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst festgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht