Rechtsprechung
BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 3 StGB; § 212 Abs. 1 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Bewaffnung beim Totschlag) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 212 Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 250 Abs. 1 a), b), Abs. 2 StGB, § 212 StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der bewussten Bewaffnung mit einem Messer vor dem Aufsuchen des Tatopfers eines versuchten Totschlags bei der Strafzumessung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Versuchter Totschlag - bewusste Bewaffnung mit einem Messer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Berücksichtigung der bewussten Bewaffnung mit einem Messer vor dem Aufsuchen des Tatopfers eines versuchten Totschlags bei der Strafzumessung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 234
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung …
Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99). - BGH, 16.03.2007 - 2 StR 35/07
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Täter-Opfer-Ausgleich)
Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99). - BGH, 10.08.1999 - 4 StR 345/99
Schwerer Raub; Versuch; Gesamtfreiheitsstrafe; Strafzumessung; Minder schwerer …
Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).