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   BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17   

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https://dejure.org/2017,17901
BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17 (https://dejure.org/2017,17901)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2017 - 4 StR 176/17 (https://dejure.org/2017,17901)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 4 StR 176/17 (https://dejure.org/2017,17901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 212 Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 250 Abs. 1 a), b), Abs. 2 StGB, § 212 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der bewussten Bewaffnung mit einem Messer vor dem Aufsuchen des Tatopfers eines versuchten Totschlags bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Versuchter Totschlag - bewusste Bewaffnung mit einem Messer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der bewussten Bewaffnung mit einem Messer vor dem Aufsuchen des Tatopfers eines versuchten Totschlags bei der Strafzumessung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
    Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).
  • BGH, 16.03.2007 - 2 StR 35/07

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Täter-Opfer-Ausgleich)

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
    Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).
  • BGH, 10.08.1999 - 4 StR 345/99

    Schwerer Raub; Versuch; Gesamtfreiheitsstrafe; Strafzumessung; Minder schwerer

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
    Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).
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