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   BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92   

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BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92 (https://dejure.org/1992,1790)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 StR 272/92 (https://dejure.org/1992,1790)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 StR 272/92 (https://dejure.org/1992,1790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit fortgesetztem sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen - Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten - Grundsatz "in dubio pro reo" - Zulassung der Anklage durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 553
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Solche Mängel liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Solche Mängel liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Solche Mängel liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Es stellt keinen Mangel des Eröffnungsbeschlusses dar, der zur Einstellung des Verfahrens führen müßte, wenn der Tatzeitraum, in dem die Einzelakte einer fortgesetzten Tat begangen sein sollen, nur nach dessen Beginn und Ende - ohne genaue Angabe der Zahl der Einzelakte und der jeweiligen Tatzeitpunkte - bezeichnet ist, sofern aus den übrigen angeführten Besonderheiten die Tat hinreichend genau konkretisiert ist und eine Verwechslung mit anderen Taten oder sonstige Zweifel über die Rechtskraftwirkung eines dem Eröffnungsbeschluß entsprechenden Urteils ausgeschlossen werden können (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Schuldumfang 1; BGH NStZ 1983, 326; OLG Düsseldorf JMBl NW 1982, 141 f.; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 9 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88

    Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92
    Es stellt keinen Mangel des Eröffnungsbeschlusses dar, der zur Einstellung des Verfahrens führen müßte, wenn der Tatzeitraum, in dem die Einzelakte einer fortgesetzten Tat begangen sein sollen, nur nach dessen Beginn und Ende - ohne genaue Angabe der Zahl der Einzelakte und der jeweiligen Tatzeitpunkte - bezeichnet ist, sofern aus den übrigen angeführten Besonderheiten die Tat hinreichend genau konkretisiert ist und eine Verwechslung mit anderen Taten oder sonstige Zweifel über die Rechtskraftwirkung eines dem Eröffnungsbeschluß entsprechenden Urteils ausgeschlossen werden können (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Schuldumfang 1; BGH NStZ 1983, 326; OLG Düsseldorf JMBl NW 1982, 141 f.; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 9 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (std. Rspr.: BGH NStZ 1984, 133; NStZ 1992, 553; Rieß aaO Rdn. 57).

    Insofern folgen aus den unterschiedlichen Aufgaben von Anklage und Urteil unterschiedliche Anforderungen an deren Inhalt (vgl. zu allem Jähnke GA 1989, 376, 388 ff unter Hinweis auf Nowakowski, Fortgesetztes Verbrechen und gleichartige Verbrechensmenge, 1950, S. 55 ff; ferner zu den Anforderungen an die Tatindividualisierung in der Anklage bei einer fortgesetzten Handlung BGH NStZ 1992, 553; sehr viel enger aber BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3 und 4; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93 - zu den Anforderungen an die Feststellungen im Urteil zum Mindestschuldumfang bei einer fortgesetzten Handlung: BGH NStZ 1983, 326).

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Sachliche Lücken der Anklageschrift begründen nur dann ein Verfahrenshindernis, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1984, 133; 1992, 553).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Bei einem derart großen Zeitabstand kann - zumal wenn noch ein Ortswechsel hinzukommt - nicht mehr davon ausgegangen werden, daß der zeitlich letzte Vorgang noch Teilakt einer fortgesetzten Handlung wäre (st. Rspr., vgl. u.a. BGHR a.a.O.; BGH bei Miebach NStZ 1993, 223, 224; Senatsurteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 272/92, insoweit in NStZ 1992, 553 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137; BGHR StPO § 203 Beschluß 3; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09

    Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung

    Zwingende Folge des Fehlens einer wirksamen Anklage ist die Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernisses (vgl. BGH in NStZ 1992, 553; OLG Hamm in StV 2008, 509, 511).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 , und vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 I).

    Vielmehr liegen solche Mängel nur vor, wenn - auch nach Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen - unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1992, 553 ; 1985, 464, 465; 1982, 133; Senatsurteil vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 ).

  • BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94

    Fehlerhafte Anklageschrift - Verfahrenshindernis - Wechselseitige Straftaten -

    Ein wesentlicher Mangel in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1992, 553; KK-StPO Treier 3. Aufl. § 200 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Da die unzureichende Konkretisierung des Tatvorwurfs zur Unwirksamkeit der Anklage und des auf ihrer Grundlage unverändert ergangenen Eröffnungsbeschlusses führt (vgl. BGH NStZ 1999, 520; BGH NJW 1991, 2716; BGH NStZ 1992, 553; Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2003 - 2a Ss 216/02 und vom 11. April 2003 - 2a Ss 16/03; KG, Urteil vom 25. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 191/99), liegt ein auf die Sachrüge von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vor, das gemäß § 206 a Abs. 1 StPO zur Verfahrenseinstellung zwingt (BGH StV 2000, 6; BGH NStZ 1999, 520).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94

    Mängel der Anklageschrift - Unwirksamkeit der Anklage - Konkreter Sachverhalt -

    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137, 141; BGHR StPO § 203 Beschluß 3).
  • OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94

    Individualisierung durch Tatort und Tatzeit eines täglich mehrfach wiederholbaren

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1992, 553; Rieß a.a.O. Rn. 57).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
  • OLG Stuttgart, 16.04.1993 - 1 Ss 122/93

    Einstellung des Verfahrens wegen Fehlen einer Prozessvoraussetzung bezüglich

  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 5 Ss 87/94
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