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   BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00   

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https://dejure.org/2000,2712
BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,2712)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - 1 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,2712)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 1 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,2712)
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Angebliche Zusage der vorzeitigen Haftentlassung

§ 302 StPO, Rechtsmittelverzicht ausnahmsweise unwirksam nur bei unzulässiger Willensbeeinflussung, nicht schon bei enttäuschten Erwartungen des Angeklagten

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 456a StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei angeblicher verbindlicher Zusage einer Anwendung des § 456a StPO; Dienstliche Äußerung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelverzicht - Revision - Wiedereinsetzung - Frist - Absehen - Vollstreckung - Auslieferung - Landesverweisung - Zusicherung - Reststrafenaussetzung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 456a; ; StPO § 45 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 542
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels -

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00
    Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8, 15).

    Entgegen der Auffassung von Schlüter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nicht aus enttäuschten Erwartungen hergeleitet werden (BGH aaO; BGH StV 1994, 64; BGH NStZ-RR 1997, 173 f.).

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00
    unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 181).".
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00
    Das wird z.B. angenommen, wenn der Vorsitzende unzuständigerweise eine Zusage abgegeben hat, die nicht eingehalten worden ist (BGH NJW 1995, 2568; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14), oder wenn auf Grund einer unzulässigerweise vor Erlaß des Urteils im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache getroffenen Vereinbarung ein Rechtsmittelverzicht erklärt wird (BGH NStZ 2000, 96).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 272/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionseinlegungsfrist

    Die dahingehende Verzichtserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. nur Senat StV 2000, 542, 543 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2007 - 4 StR 595/06

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung (wirksamer Rechtsmittelverzicht)

    Die dahingehende Erklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH StV 2000, 542, 543 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2014 - 5 StR 244/14

    Kein Widerruf eines wirksamen Rechtsmittelverzichts

    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (vgl. BGH StV 2000, 542, 543; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 4; st. Rspr.).
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