Rechtsprechung
BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 BGB, §§ 99 ff BGB, § 535 Abs 1 BGB, § 598 BGB
Leihe: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; Anspruch des Verleihers auf gezogene Früchte in Form der Preisgelder eines entliehenen Turnierpferdes - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stillschweigende Vereinbarung eines Turnierpreisgeldes für den Pferdeeigentümer; Verschaffung des Besitzes an der Sache als konstitutives Element des Leihvertrags
- rewis.io
Leihe: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; Anspruch des Verleihers auf gezogene Früchte in Form der Preisgelder eines entliehenen Turnierpferdes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Abs. 1; BGB §§ 598 ff.
Stillschweigende Vereinbarung eines Turnierpreisgeldes für den Pferdeeigentümer; Verschaffung des Besitzes an der Sache als konstitutives Element des Leihvertrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verleiher eines Pferdes kriegt die Turnierpreisgelder!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reiten fremder Pferde
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verleih eines Pferds zur Teilnahme an Turnieren: Pferdeeigentümer stehen Preisgelder zu - Anspruch des Entleihers auf Preisgelder setzt entsprechende Vereinbarung voraus
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 30.07.2010 - 2 O 209/04
- OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
- BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1007
- NZM 2012, 561
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03
Anforderungen an den Besitz des Entleihers
Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11
Die Verschaffung des Besitzes an der Sache ist kein konstitutives Element des Leihvertrags; die Annahme eines Leihvertrags setzt lediglich voraus, dass dem Entleiher die Nutzung der Sache gestattet wird (BGH, Urteil vom 28. Juli 2004 - XII ZR 153/03, NJW-RR 2004, 1566;… Erman/Graf von Westphalen aaO;… Palandt/Weidenkaff aaO Rn. 5). - OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
Anspruch des Eigentümers eines Pferdes gegen den Reiter auf Auszahlung von …
Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. August 2011 - I-21 U 133/10 - wird zurückgewiesen.
- OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17
Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben …
Unter Gebrauch versteht man die tatsächliche Verwendung und Benutzung der Sache ohne Eingriff in ihre Substanz und ohne Ziehung der Früchte (BGH NJW-RR 2012, 1007); die Besitzverschaffung ist dafür nicht erforderlich; die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit genügt (BGH NJW-RR 2004, 1566).