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   BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06   

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https://dejure.org/2006,5970
BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06 (https://dejure.org/2006,5970)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2006 - 1 StR 503/06 (https://dejure.org/2006,5970)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 (https://dejure.org/2006,5970)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 257 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 265 StPO; § 347 Abs. 1 Satz 2 StPO; Nr. 162 Abs. 2 RiStBV
    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des Äußerungsrechts nach Beweiserhebungen (Bericht der Jugendgerichtshilfe; Vortrag zum Beruhen); Nichtanwesenheit der geladenen Jugendgerichtshilfe; Hinweispflicht; Anregung einer Revisionsgegenerklärung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei Bewertung eines Vorgangs als "nicht ordnungsgemäß"; Auswirkungen des Nichterscheinens der Vertreter der Jugendgerichtshilfe zur Hauptverhandlung trotz Ladung; Zeitpunkt der ...

  • Judicialis

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 256; ; StPO § 257 Abs. 1; ; StPO § 257 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 347 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 238 Abs. 2 § 257 § 344 Abs. 2
    Erklärungsrecht des Verteidigers und Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 234
  • JR 2007, 300
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.2003 - 1 StR 207/03

    Heranziehen der Jugendgerichtshilfe (Unterrichtung; Teilnahme; mögliche

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06
    Ist die Jugendgerichtshilfe geladen, ergibt sich allein daraus, dass in der Hauptverhandlung niemand von der Jugendgerichtshilfe anwesend war, kein Rechtsfehler (BGH StraFo 2003, 379 m. w. N.).

    Auch Hinweise des Vorsitzenden auf die genannten Punkte hätten hilfreich sein können (vgl. BGH StraFo 2003, 379, 380 m. w. N.).

  • BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05

    Schwere Vergewaltigung; Hinweispflicht (Änderung des anwendbaren Strafgesetzes;

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06
    Der Senat bemerkt, dass es zweckmäßig gewesen wäre, wenn die Staatsanwaltschaft gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 StPO von der Möglichkeit einer Revisionsgegenerklärung Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH StV 2006, 286, 287 m. w. N.).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 182/82
    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06
    Eine Verfahrensrüge, der Hinweis sei verspätet erfolgt, kann jedoch in aller Regel keinen Erfolg haben, wenn - wie auch hier - kein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt worden war (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82; Engelhardt aaO).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06
    Die Bewertung eines Vorgangs als nicht ordnungsgemäß kann Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung dieses Vorgangs sein, die konkrete Angabe von Tatsachen, die diese Bewertung tragen sollen, aber nicht ersetzen (vgl. BGH NJW 2006, 1220, 1222).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Angesichts dessen bedarf keiner Entscheidung, ob die Verletzung von § 257 Abs. 1 StPO jedenfalls bei einem wie hier verteidigten Angeklagten lediglich dann in der Revision geltend gemacht werden kann, wenn in der tatrichterlichen Hauptverhandlung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 238 Abs. 2 StPO gestellt worden war; für die Verletzung des Äußerungsrechts aus § 257 Abs. 2 StPO ist diese Obliegenheit anerkannt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06, NStZ 2007, 234, 235).
  • OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23

    Fotomontage als Beleidigung; Anprangernde Wirkung eines Polizistenbildes;

    Eine Verfahrensrüge, der Hinweis sei verspätet erfolgt, kann daher in aller Regel keinen Erfolg haben, wenn - wie auch hier - kein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt worden war (vgl. BGH, Urteil v. 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 in NStZ 2007, 234).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Eine entsprechende Bewertung durch den Verteidiger kann jedoch den Vortrag konkreter, ohne Bezugnahme auf den Akteninhalt aus sich heraus verständlicher Tatsachen, die zu diesem Ergebnis führen sollen, nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 mwN).
  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 126/11

    Darlegungsvoraussetzungen bei der Rüge der Verletzung des § 257 StPO

    Die Rüge ist aber deswegen unzulässig, weil nicht vorgetragen ist, dass der als Voraussetzung für eine derartige Verfahrensrüge erforderliche Gerichtsbeschluss (§ 238 Abs. 2 StPO) eingeholt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06, NStZ 2007, 234, 235).
  • BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10

    Darlegungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 5 StPO;

    Eine Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft (§ 347 Abs. 1 Satz 2 StPO) hätte im vorliegenden Fall möglicherweise zur Klärung des Umfangs der Anhörung des aufgezeichneten Gesprächs in der Hauptverhandlung beitragen können und wäre deshalb zweckmäßig gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 Rdn. 10; 11. April 2007 - 3 StR 114/07 Rdn. 11; 19. Februar 2008 - 1 StR 62/08).
  • BGH, 23.08.2016 - 3 StR 166/16

    Fehlende Festsetzung von Einzelstrafen in einzelnen Fällen bei Bildung eienr

    Es ist weder vom Beschwerdeführer vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass er daran gehindert war, seine Erklärungen zu den einzelnen Beweiserhebungen zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere im Zusammenhang mit den Schlussvorträgen oder seinem letzten Wort (§ 258 StPO) nachzuholen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2006 - 1 StR 503/06, NStZ 2007, 234, 235; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 257 Rn. 40).
  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

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  • AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22

    Verurteilung eines Demonstrationsteilsnehmers auf wahldeutiger Tatsachengrundlage

    Das Gericht hat sich hierbei trotz der (so früh wie möglich vorzunehmenden, vgl. BGH, NStZ 2007, 234 (235)) Hinweiserteilung an den Betroffenen nicht vorzeitig auf die Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage festgelegt, sondern die hierzu vorhandenen Aufklärungsansätze (Befragung des Betroffenen sowie der in der Hauptverhandlung vernommenen Polizeibeamten) unter Berücksichtigung des Aufklärungsgrundsatzes ausgeschöpft.
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