Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2285
BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02 (https://dejure.org/2002,2285)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2002 - 5 StR 60/02 (https://dejure.org/2002,2285)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02 (https://dejure.org/2002,2285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; § 228 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 229 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Besetzungsrüge (Vertreter; Urlaub; Anhaltspunkte für eine Besetzungsmanipulation); Ablehnung der Aussetzung der Hauptverhandlung nach dem Verteidigerwechsel (Ermessensentscheidung; Wahrung der Verteidigungsinteressen des Angeklagten; gestörtes Vertrauensverhältnis - ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Offensichtliche Unbegründetheit - Besetzungsrüge - Kammerinterne Geschäftsverteilung - Ordentlicher Beisitzer - Besetzungsmanipulation - Sachgerechte Terminierung - Verteidigerwechsel - Ermessensentscheidung - Zeugenvernehmung - Sachverständiger - Wahlverteidiger ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 265 Abs. 4; ; StPO § 229 Abs. 2; ; StPO § 228 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 4
    Aussetzung der Verhandlung bei Verteidigerwechsel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

  • welt.de (Pressemeldung, 11.07.2002)

    BGH bestätigt Urteil für Bremer Tiefgaragenmörder

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Auf der Grundlage der auch zur inneren Tatseite rechtsfehlerfrei getroffenen Tatsachenfeststellungen ist die Annahme eines Verdeckungsmordes nach Maßgabe von BGHSt 35, 116 nicht zu beanstanden.
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Die auf fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages gestützte Verfahrensrüge (§ 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO) scheitert jedenfalls daran, daß es sich bei dem Antrag mangels ausreichend bestimmter Bezeichnung der Beweismittel nicht um einen Beweisantrag gehandelt hat (vgl. BGHSt 40, 3, 6 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 21 -, Gollwitzer aa0 § 244 Rdn. 108; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Es besteht kein Anlaß, die Grundsätze von BGHSt 33, 217, wonach ein Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensfehler der hier vorliegenden Art regelmäßig auszuschließen ist (vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 228 Rdn. 17; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 228 Rdn. 28), in Frage zu stellen.
  • BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99

    Zum Begriff der Offensichtlichkeit in § 349 Abs. 2 StPO; Gegenvorstellung;

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Die Revision des Angeklagten ist offensichtlich unbegründet (vgl. zum Maßstab BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 6).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Abgesehen davon scheitert die Zulässigkeit der Rüge als Aufklärungsrüge an denselben Mängeln der Beweismittelindividualisierung, die dem in der Hauptverhandlung gestellten, in der Revisionsbegründung insoweit nicht etwa nachgebesserten Antrag anhaften (vgl. dazu BGHSt 2, 168; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 9).
  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 537/99

    Aussetzung des Verfahrens bei Verteidigerwechsel; Veränderung der Sachlage

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Insbesondere steht die Ermessensentscheidung des Schwurgerichts, die Hauptverhandlung nicht nach § 265 Abs. 4 StPO auszusetzen, sondern mit den neuen Wahlverteidigern fortzusetzen, entgegen der Meinung der Revision nicht im Widerspruch zu den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99 - (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 6) aufgestellten Grundsätzen: Zur Wahrung der Verteidigungsinteressen des Angeklagten (vgl. dazu auch BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 7) hat das Schwurgericht - soweit nicht in einem Fall auf eine erneute Zeugenvernehmung verzichtet worden ist - sämtliche gehörten Zeugen und Sachverständigen nochmals vorgeladen und den neuen Wahlverteidigern, die über den bisherigen Inhalt der Beweisaufnahme jeweils durch die Berichterstatterin informiert worden waren, die uneingeschränkte Möglichkeit zur Befragung der Zeugen und Sachverständigen eingeräumt.
  • BGH, 14.02.2001 - 1 StR 534/00

    Freibeweis beim Grundsatz der Spezialität; Verfahrenshindernis; Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Insbesondere steht die Ermessensentscheidung des Schwurgerichts, die Hauptverhandlung nicht nach § 265 Abs. 4 StPO auszusetzen, sondern mit den neuen Wahlverteidigern fortzusetzen, entgegen der Meinung der Revision nicht im Widerspruch zu den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99 - (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 6) aufgestellten Grundsätzen: Zur Wahrung der Verteidigungsinteressen des Angeklagten (vgl. dazu auch BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 7) hat das Schwurgericht - soweit nicht in einem Fall auf eine erneute Zeugenvernehmung verzichtet worden ist - sämtliche gehörten Zeugen und Sachverständigen nochmals vorgeladen und den neuen Wahlverteidigern, die über den bisherigen Inhalt der Beweisaufnahme jeweils durch die Berichterstatterin informiert worden waren, die uneingeschränkte Möglichkeit zur Befragung der Zeugen und Sachverständigen eingeräumt.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Abgesehen davon scheitert die Zulässigkeit der Rüge als Aufklärungsrüge an denselben Mängeln der Beweismittelindividualisierung, die dem in der Hauptverhandlung gestellten, in der Revisionsbegründung insoweit nicht etwa nachgebesserten Antrag anhaften (vgl. dazu BGHSt 2, 168; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 9).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer -

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Der Richter, der nach der kammerinternen Geschäftsverteilung anstelle der weiteren ordentlichen Beisitzerin der Schwurgerichtskammer, die seine Vertretung wahrnahm, zur Mitwirkung berufen gewesen wäre, war durch Urlaub an drei von Anfang an terminierten Sitzungstagen verhindert (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 2).
  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

    Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
    Abgesehen davon scheitert die Zulässigkeit der Rüge als Aufklärungsrüge an denselben Mängeln der Beweismittelindividualisierung, die dem in der Hauptverhandlung gestellten, in der Revisionsbegründung insoweit nicht etwa nachgebesserten Antrag anhaften (vgl. dazu BGHSt 2, 168; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 9).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Das erkennende Gericht hat die Entscheidung, ob die Hauptverhandlung auszusetzen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 12. Juni 1956 - 5 StR 126/56; BGH StV 1998, 252; Beschl. v. 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Ob auf eine veränderte Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO in Ausübung der prozessualen Fürsorgepflicht mit einer Aussetzung der Hauptverhandlung zu reagieren ist, steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, NStZ-RR 2002, 270; Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Dies gilt auch dann, wenn von dem Urlaub des Mitglieds des Spruchkörpers nur einzelne Sitzungstage einer auf mehrere Tage anberaumten Hauptverhandlung betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 6) oder der Urlaub erst beantragt und bewilligt wird, nachdem ein Verfahren bereits terminiert und eine Besetzungsmitteilung erfolgt war.
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen

    (2) Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Verhinderung eines originär zuständigen Mitglieds eines Spruchkörpers durch Urlaub und in der Folge ein Vertretungsfall auch dann eintreten kann, wenn von dem Urlaub nur einzelne Sitzungstage betroffen sind, wobei darunter nicht notwendigerweise der erste Hauptverhandlungstag einer auf mehrere Tage anberaumten Hauptverhandlung fallen muss (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2020 - 4 StR 374/19, NStZ 2020, 757 Rn. 17, 19; vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 6; vom 5. April 1989 - 2 StR 39/89, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 2; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e GVG Rn. 144; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 8a).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Dabei ist insbesondere zu sehen, dass eine solche Aussetzung eben nicht nur auf Antrag des Angeklagten, sondern, falls die Gewährleistung eines fairen Verfahrens und die gerichtliche Fürsorgepflicht dies gebieten (BGH NStZ-RR 2002, 270; Meyer-Goßner a.a.O.), auch von Amts wegen stattzufinden hat.
  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

    Insoweit handelt es sich nicht um einen Beweisantrag, weil kein bestimmtes Beweismittel bezeichnet worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 270).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung

    Über die Frage der Aussetzung entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen; maßgebend ist, ob die Gewährleistung eines fairen Verfahrens und die Fürsorgepflicht die Aussetzung gebieten (BGH NStZ-RR 2002, 270 ; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 265 Rdnr. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht