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   BGH, 25.10.1989 - 2 ARs 492/89   

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https://dejure.org/1989,4314
BGH, 25.10.1989 - 2 ARs 492/89 (https://dejure.org/1989,4314)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1989 - 2 ARs 492/89 (https://dejure.org/1989,4314)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 2 ARs 492/89 (https://dejure.org/1989,4314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Vollstreckung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG §§ 35, 38; JGG § 85 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.1983 - 2 ARs 251/83

    Vollstreckungsleiter - Jugendrichter - Strafvollstreckung - Zurückstellung

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - 2 ARs 492/89
    Dem schließt sich der Senat an und weist auf die in BGHSt 32, 58 ff [BGH 24.08.1983 - 2 ARs 251/83] enthaltenen Grundsätze hin.
  • BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - 2 ARs 492/89
    Dessen Zuständigkeit wird weder durch die Übertragung der infolge der Strafaussetzung zur Bewährung erforderlichen Entscheidungen (Bl. 77, 78 V-Heft) noch durch den Umstand berührt, daß der Verurteilte inzwischen volljährig ist (BGHSt 27, 25, 26 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]; 20, 157, 158).
  • BGH, 29.01.1965 - 2 ARs 368/64

    Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 JGG auf Fälle hypothetischer

    Auszug aus BGH, 25.10.1989 - 2 ARs 492/89
    Dessen Zuständigkeit wird weder durch die Übertragung der infolge der Strafaussetzung zur Bewährung erforderlichen Entscheidungen (Bl. 77, 78 V-Heft) noch durch den Umstand berührt, daß der Verurteilte inzwischen volljährig ist (BGHSt 27, 25, 26 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]; 20, 157, 158).
  • BayObLG, 09.10.2023 - 203 VAs 284/23

    Verfahren der Zurückstellung nach §35 BtMG bei Jugendlichen und Heranwachsenden

    Für die Zurückstellungsentscheidung ist bei Jugendlichen und nach Jugendrecht verurteilten Heranwachsenden der Jugendrichter als weisungsgebundener Vollstreckungsleiter und Organ der Justizverwaltung gemäß § 82 Abs. 1 S. 1, §§ 84, 105 Abs. 1, § 110 Abs. 1 JGG zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 ARs 492/89, juris; Patzak/Volkmer/Fabricius/Fabricius, 10. Aufl. 2022, BtMG § 35 Rn. 316-317; Sonnen in: Diemer/Schatz/Sonnen, Jugendgerichtsgesetz, 8. Aufl., I. Abschnitt § 82 VI. Vollstreckung von Entscheidungen nach BtMG Rn. 16; MüKoStGB/Kornprobst, 4. Aufl. 2022, BtMG § 35 Rn. 123).
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