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   BGH, 25.10.2005 - 1 StR 324/05   

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https://dejure.org/2005,6633
BGH, 25.10.2005 - 1 StR 324/05 (https://dejure.org/2005,6633)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - 1 StR 324/05 (https://dejure.org/2005,6633)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 (https://dejure.org/2005,6633)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 66a StGB
    Nachträgliche Anordnung der ursprünglich vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (Vollzugsverhalten; Darlegungsobliegenheiten; Delikte gegen die Person und gegen das Vermögen; Berücksichtigung der Anlasstat); Sechsmonatsfrist des § 66a Abs. 2 Satz 1 StGB (Revisibilität; Beruhen; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2006, 63
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2003 - 5 StR 445/03

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (kein Zweck der

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 324/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass der Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht dazu führen soll, in Fällen, in denen die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB grundsätzlich angezeigt ist, die Verhängung dieser Maßregel (zunächst) zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 445/03).
  • BGH, 07.07.1999 - 3 StR 219/99

    Verstoß gegen die MRK durch lange Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 324/05
    Der Vorsitzende bestimmte sogleich am 8. April 2005 Termin zur Hauptverhandlung, welcher dann am 22. April 2005, insoweit ohne weitere Verzögerung, durchgeführt wurde (vgl. zu einer vergleichbaren Sachlage auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK: BGH, Beschluss vom 7. April 1999 - 3 StR 219/99).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Voraussetzung ist daher die prognostizierte Gefahr schwerwiegender Delikte gegen die Person (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 -, juris, Rn. 6).

    Der begrenzten Aussagekraft des Verhaltens des Betroffenen im Strafvollzug trägt die Rechtsprechung bereits dadurch Rechnung, dass allgemein verbreitete und vollzugstypische Verhaltensweisen, wie etwa unfreundliches, aufsässiges Verhalten oder einfache Sachbeschädigungen, nicht ohne weiteres als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit eines Verurteilten gewertet werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. November 2006 - 1 StR 483/06 -, juris, Rn. 9; zur entsprechenden Rechtsprechung im Hinblick auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 -, NJW 2006, S. 531 ; Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 -, NJW 2006, S. 1446 ; Beschluss vom 28. August 2007 - 5 StR 267/07 -, juris; Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 StR 618/08 -, juris, Rn. 15; BVerfGK 9, 108 ).

  • LG Hanau, 05.04.2011 - 5 KLs 1101 Js 3494/06

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen für eine Anordnung nach im

    Die Berücksichtigung des Verhaltens des Verurteilten im Strafvollzug soll dabei vor allem seine Entwicklung in einer Behandlung als gewichtigen Prognosefaktor erfassen wobei weitere prognoserelevante Gesichtspunkte z.B. aggressive Handlungen gegen Strafvollzugsbedienstete oder Mitgefangene, Straftaten oder subkulturelle Aktivitäten im Vollzug, Drohungen oder andere Äußerungen sein können, die auf eine Rückkehr in kriminelle Subkulturen und eine Wiederaufnahme insbesondere von Gewalt- oder Sexualkriminalität hindeuten (vgl. BTDrucks. 14/8586 S. 7 - juris; BGH, Beschluss vom 10.11.2006, Az. 1 StR 483/06 - juris; BGH, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 1 StR 324/05 - juris).

    Eine bloße Neugewichtung bereits bei der Anlassentscheidung bekannter Faktoren im Rahmen der nunmehr zu treffenden Entscheidung über die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung entspricht nicht der gesetzgeberischen Intention (vgl. BTDrucks. 14/8586 S. 7 - juris; BGH, Beschluss vom 10.11.2006, Az. 1 StR 483/06 - juris; BGH, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 1 StR 324/05 - juris).

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16

    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen

    Ob eine Sicherungsverwahrung ausnahmsweise angeordnet werden kann, wenn die Frist nur wenige Tage überschritten ist (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05, StV 2006, 63 f.) und die Gründe dafür nicht im Verantwortungsbereich der Justiz liegen, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 14.12.2006 - 3 StR 269/06

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Ausschlussfrist); sinnvolle Vollzugsplanung;

    Ob in solchen Fällen die Sicherungsverwahrung ausnahmsweise angeordnet werden kann, wenn die Frist nur wenige Tage überschritten ist (vgl. BGH StV 2006, 63) und die Gründe dafür nicht im Verantwortungsbereich der Justiz liegen, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 11.09.2007 - 3 StR 323/07

    Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (letztmöglicher Zeitpunkt;

    Im Hinblick darauf, dass das angefochtene Urteil rund sieben Monate nach dem letztmöglichen Zeitpunkt für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung verkündet wurde, liegt auch kein Fall einer ganz kurzfristigen (von der Justiz nicht zu verantwortenden) Überschreitung vor, für die der Senat im Hinblick auf BGH StV 2006, 63 offen gelassen hat, ob hier der Verstoß gegen § 66a Abs. 2 Satz 1 StGB ausnahmsweise unschädlich sein könnte.
  • LG Hanau, 05.04.2011 - 5 Kls
    Die Berücksichtigung des Verhaltens des Verurteilten im Strafvollzug soll dabei vor allem seine Entwicklung in einer Behandlung als gewichtigen Prognosefaktor erfassen wobei weitere prognoserelevante Gesichtspunkte z.B. aggressive Handlungen gegen Strafvollzugsbedienstete oder Mitgefangene, Straftaten oder subkulturelle Aktivitäten im Vollzug, Drohungen oder andere Äußerungen sein können, die auf eine Rückkehr in kriminelle Subkulturen und eine Wiederaufnahme insbesondere von Gewalt- oder Sexualkriminalität hindeuten (vgl. BTDrucks. 14/8586 S. 7 - juris; BGH, Beschluss vom 10.11.2006, Az. 1 StR 483/06 - juris; BGH, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 1 StR 324/05 - juris).

    Eine bloße Neugewichtung bereits bei der Anlassentscheidung bekannter Faktoren im Rahmen der nunmehr zu treffenden Entscheidung über die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung entspricht nicht der gesetzgeberischen Intention (vgl. BTDrucks. 14/8586 S. 7 - juris; BGH, Beschluss vom 10.11.2006, Az. 1 StR 483/06 - juris; BGH, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 1 StR 324/05 - juris).

  • LG Kiel, 29.03.2007 - II KLs 15/04

    Sicherungsverwahrung bei Überschreitung der Frist nach § 66a StGB

    Auch der 1. Strafsenat des BGH hat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2005 (1 StR 324/05; StV 2006, 63) jedenfalls die Überschreitung der Frist um wenige Tage für unschädlich gehalten, wenn der Verzögerungsgrund nicht direkt im Verantwortungsbereich der Justiz liege.
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