Rechtsprechung
BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 63 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Persönlichkeitsstörung - Schuldfähigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 198
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00). - BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
In Betracht zu ziehen ist auch, ob es sich bei der "Persönlichkeitsstörung" letztlich nicht nur um Eigenschaften und Verhaltensweisen handelt, die sich innerhalb der Bandbreite voll schuldfähiger Menschen bewegen und übliche Ursachen für strafbares Verhalten sind (vgl. BGHSt 42, 385, 388). - BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
- BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
(Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol; …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00). - BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00). - BGH, 03.05.2000 - 2 StR 629/99
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00). - BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie - …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Die rechtsfehlerhafte Annahme von § 21 StGB beschwert zwar im Bereich der eigentlichen Strafzumessung einen Angeklagten grundsätzlich nicht (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98; BGH, Urt. v. 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97, insoweit in BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 32 - Triebstörung nicht abgedruckt). - BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98
Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB) …
Auszug aus BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Die rechtsfehlerhafte Annahme von § 21 StGB beschwert zwar im Bereich der eigentlichen Strafzumessung einen Angeklagten grundsätzlich nicht (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98;… BGH, Urt. v. 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97, insoweit in BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 32 - Triebstörung nicht abgedruckt).
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12
Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …
Hierfür ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (etwa hinsichtlich der Wahrnehmung der eigenen und dritter Personen, der emotionalen Reaktionen, der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Impulskontrolle) durch die festgestellten Verhaltensmuster zu untersuchen und mit den Folgen von psychotischen oder ähnlichen pathologischen Zuständen zu vergleichen, die als krankhafte seelische Störung anerkannt sind (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; vgl. Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 StR 532/04, NStZ-RR 2005, 137, 138; Beschluss vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Beschluss vom 26. Juli 2000 - 2 StR 278/00, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 35;… Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34; Scholz/Schmidt, Schuldfähigkeit bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit, S. 44). - BGH, 16.08.2000 - 2 StR 219/00
Annahme von verminderter Schuldfähigkeit; Borderline; Schwere andere seelische …
Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; BGH NStZ 1997, 485; Senatsbeschluß vom 26. Juli 2000 - 2 StR 278/00).Die rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB beschwert den Angeklagten im Bereich der eigentlichen Strafzumessung zwar nicht (Senatsbeschluß vom 26. Juli 2000 - 2 StR 278/00 - m.w.N.).
- BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive …
Für eine solche Annahme bedarf es einer Gesamtschau, ob die Störungen beim Täter in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHR StGB § 21, seelische Abartigkeit 35).
- BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Es bedarf vielmehr einer Gesamtschau, ob die Störungen beim Täter in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 35). - BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische …
Ob eine paranoide Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Abartigkeit qualifiziert werden kann, hängt - wie vom Landgericht grundsätzlich zutreffend gesehen - davon ab, ob es im Alltag des Täters zu Einschränkungen des beruflichen oder sozialen Handlungsvermögens gekommen ist und die Persönlichkeitsstörung sein Leben vergleichbar nachhaltig und mit ähnlichen Folgen belastet oder einengt wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 2 StR 278/00, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 35). - BGH, 21.09.2006 - 4 StR 309/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Feststellung …
Für eine solche Annahme bedarf es einer Gesamtschau, ob die Störungen beim Täter in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHR StGB § 21, seelische Abartigkeit 35). - BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (grundsätzlich keine analoge Anwendung …
Die - nicht gänzlich unplausible - Annahme schwerster Persönlichkeitsveränderungen des Angeklagten findet angesichts der hohen Voraussetzungen für das Vorliegen einer die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Spielsucht im Urteil keine ausreichende Grundlage (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 35). - AG Obernburg, 24.02.2009 - XVII 269/08
Betreuungsverfahren: Voraussetzungen der Betreuerbestellung mit Übertragung des …
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen ergibt sich, dass die medizinische Feststellung einer Persönlichkeitsstörung für sich genommen nicht ausreichend ist, eine Einschränkung der Schuldfähigkeit anzunehmen (BGH NStZ-RR 2001, 198).