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   BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17   

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https://dejure.org/2017,37633
BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17 (https://dejure.org/2017,37633)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - 3 StR 182/17 (https://dejure.org/2017,37633)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 3 StR 182/17 (https://dejure.org/2017,37633)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 242 StGB § 246a StPO
    Subjektiver Tatbestand des Diebstahls (Zueignungsabsicht bei der Wegnahme von anschließend wieder weggeworfenen Behältnissen ohne den erwarteten werthaltigen Inhalt); Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen - auch bzgl. der Erfolgsaussichten - bei Erwägung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 246a Abs 1 S 1 StPO, § 246a Abs 1 S 2 StPO, § 261 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB
    Strafverfahren wegen Diebstahls: Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses und dessen anschließender Entsorgung samt Inhalt; Sachverständigenanhörung bei Erwägung einer Unterbringung des heroinsüchtigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 242 Abs. 1 StGB, § 246a Satz 2 StPO, § 246a Abs. 1 StPO, § 64 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung der Verurteilung wegen vollendeten Wohnungseinbruchdiebstahls; Erforderlichkeit von Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute; Wegfall der bemessenen Einzelstrafe sowie zur Aufhebung der Gesamtstrafe

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Diebstahls: Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses und dessen anschließender Entsorgung samt Inhalt; Sachverständigenanhörung bei Erwägung einer Unterbringung des heroinsüchtigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Prüfung der Verurteilung wegen vollendeten Wohnungseinbruchdiebstahls; Erforderlichkeit von Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute; Wegfall der bemessenen Einzelstrafe sowie zur Aufhebung der Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 242 Abs. 1
    Revisionsrechtliche Prüfung der Verurteilung wegen vollendeten Wohnungseinbruchdiebstahls; Erforderlichkeit von Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute; Wegfall der bemessenen Einzelstrafe sowie zur Aufhebung der Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wohnungseinbruchdiebstahl: Den Schmuckkoffer mit dem Modeschmuck will ich nicht…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 434/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Nur wenn der Tatrichter die Maßregelanordnung allein in Ausübung seines Ermessens nicht treffen will und diese Entscheidung von sachverständigen Feststellungen unabhängig ist, ist er von dieser Verpflichtung befreit (BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - 4 StR 434/11, NStZ 2012, 463, 464; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 246a Rn. 8; beide mwN).

    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob ausnahmsweise dann von einer Begutachtung abgesehen werden darf, wenn eine grundsätzlich in Betracht kommende Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht in Erwägung gezogen wird, weil nach den Umständen des Einzelfalls das Fehlen einer hin9 10 reichenden Erfolgsaussicht auf der Hand liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - 4 StR 434/11, NStZ 2012, 463, 464 mwN zum Meinungsstand).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 173/16

    Besonders schwerer Raub: Fehlgeschlagener Versuch bei Wegnahme einer Geldkassette

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531 f.; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Dieses Verfahrenserfordernis konnte es nicht durch eine eigene Beurteilung der Erfolgsaussicht ersetzen, für die es sich nach dem Gesetz gerade sachverständiger Hilfe bedienen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 4 StR 231/99 juris Rn. 4; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03, NStZ-RR 2004, 204, 205).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261).
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99

    Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531 f.; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531 f.; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17
    Dieses Verfahrenserfordernis konnte es nicht durch eine eigene Beurteilung der Erfolgsaussicht ersetzen, für die es sich nach dem Gesetz gerade sachverständiger Hilfe bedienen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 4 StR 231/99 juris Rn. 4; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03, NStZ-RR 2004, 204, 205).
  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Nur wenn das Tatgericht die Maßregelanordnung allein in Ausübung seines Ermessens nicht treffen will und diese Entscheidung von sachverständigen Feststellungen unabhängig ist, ist es von dieser Verpflichtung befreit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 3 StR 182/17 Rn. 9 mwN).
  • KG, 20.08.2021 - 161 Ss 92/21

    Ausnahmen von der Anordnung einer Maßregel und der Anhörung eines

    Nach § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Strafkammer zwar grundsätzlich verpflichtet, einen Sachverständigen anzuhören, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt und deshalb eine Anordnung der Maßregel konkret zu erwägen ist (vgl. BGH NStZ 2018, 334).
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