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   BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99   

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BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99 (https://dejure.org/2000,5161)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - 5 StR 646/99 (https://dejure.org/2000,5161)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 5 StR 646/99 (https://dejure.org/2000,5161)
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Handeltreiben mit verschiedenen Rauschgiften

§ 30a Abs. 1 BtMG, keine "Bande", wenn die in Aussicht genommenen Einzeltaten in Wirklichkeit eine "Bewertungseinheit" bilden (materiell-rechtlich Tateinheit, § 52 StGB), keine "Bewertungseinheit" bei Verschiedenheit der Rauschgifte

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99
    Selbst nach der "Silotheorie", die auf die Auffüllung eines vorhandenen Vorrats eines bestimmten Rauschgiftes abstellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3 und 9 einerseits, 10 und 18 andererseits), kommt eine Zusammenfassung des Umgangs mit verschiedenen Rauschgiften nicht in Betracht.
  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99
    Lag es so, daß sich die beiden Beteiligten von vornherein nur zu einer einzigen Tat verbunden hatten, so erfüllten sie nach BGHR BtMG § 30a Bande 3 nicht das Merkmal der Bandentäterschaft nach § 30a Abs. 1 BtMG.
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99
    Selbst nach der "Silotheorie", die auf die Auffüllung eines vorhandenen Vorrats eines bestimmten Rauschgiftes abstellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3 und 9 einerseits, 10 und 18 andererseits), kommt eine Zusammenfassung des Umgangs mit verschiedenen Rauschgiften nicht in Betracht.
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Auch zwischen unterschiedlichen Arten von Betäubungsmitteln kann auf diese Weise ein einheitlicher Gesamtvorrat gebildet werden ( Weber , BtMG 4. Aufl., Vorbem. §§ 29 Rn. 602; BGH NStZ-RR 2002, 52 jedenfalls bei Verkauf im "Gesamtpaket"; anders: BGH NStZ 2000, 262).
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