Rechtsprechung
BGH, 27.03.2012 - 5 StR 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 224 StGB; § 213 StGB
Gefährliche Körperverletzung (minder schwerer Fall) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 213 Alt 1 StGB, § 224 Abs 1 Halbs 2 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Vorliegen eines minder schweren Falls bei Provokation durch das Opfer - Wolters Kluwer
Beschwer eines Angeklagten durch die Annahme eines unbeendeten Tötungsversuchs und die darauf gründende Zubilligung strafbefreienden Rücktritts
- rewis.io
Gefährliche Körperverletzung: Vorliegen eines minder schweren Falls bei Provokation durch das Opfer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 23; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 213
Beschwer eines Angeklagten durch die Annahme eines unbeendeten Tötungsversuchs und die darauf gründende Zubilligung strafbefreienden Rücktritts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.10.2011 - 540 Ks 9/11
- BGH, 27.03.2012 - 5 StR 103/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 277
- NStZ-RR 2013, 267
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18
Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende …
Rechtlich war die Erörterung des § 213 Alt. 1 StGB angezeigt, weil sein Vorliegen auch im Rahmen des § 224 StGB die Annahme eines minder schweren Falles regelmäßig nahe legt, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 f.;… Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Strafzumessung 2; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277 und vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308;… ferner Fischer, aaO, § 224 Rn. 34 mwN). - BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16
Unzureichende Auseinandersetzung mit einer möglichen Provokation im Rahmen der …
Die Erörterung des § 213 Alternative 2 StGB war hier geboten, denn die Tatprovokation ist auch bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 15 mwN). - BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Wahl des Strafrahmens und der konkreten …
Zwar führt dies bei Körperverletzungsdelikten - anders bei Tötungsdelikten - noch nicht zwingend zur Annahme eines minder schweren Falls, doch ist dessen Zubilligung regelmäßig geboten, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, Rn. 26; Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 mwN;… siehe auch Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, Rn. 4). - BGH, 20.03.2014 - 2 StR 27/14
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)
Dazu hätte hier Veranlassung bestanden, weil das Vorliegen der Voraussetzungen des § 213 Alt. 1 StGB auch im Rahmen des § 224 StGB regelmäßig die Annahme eines minder schweren Falles gebietet, wenn dem nicht ausnahmsweise gravierende erschwerende Umstände entgegenstehen (BGH, StraFo 2012, 24; NStZ-RR 2012, 277; 308). - BGH, 15.05.2019 - 4 StR 53/19
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Diese Prüfung war hier ausnahmsweise entbehrlich angesichts der vom Landgericht herangezogenen gravierenden strafschärfenden Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308 und vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277).