Rechtsprechung
BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§§ 164, ... 169 BRAO, § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 54 Abs. 1 VwGO, § 48 Alt. 1 ZPO, § 45 Abs. 1, § 46 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 106 Abs. 2 BRAO, § 165 Abs. 2 BRAO, § 170 Abs. 1 BRAO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesrichters bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 164; BRAO § 169
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesrichters bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …
Auszug aus BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15
Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Senat…, Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; jeweils m. w. N.).Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012, aaO; BVerfGE 108, 122, 126).
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
Auszug aus BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 15. März 2012, aaO; BVerfGE 108, 122, 126). - BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH: …
Auszug aus BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15
Zwar kann sich - wie der Senat in seinem Beschluss vom 20. August 2014 (AnwZ 3/13; NJW-RR 2014, 1469 Rn. 7 ff.), der die verbundenen Klageverfahren der in der Rangfolge des Wahlausschusses auf die Plätze 9 und 13 gesetzten Bewerber betraf, ausgeführt hat - ungeachtet dessen eine potentielle Betroffenheit der Präsidentin vom Ausgang des Rechtsstreits ergeben. - BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12
Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als …
Auszug aus BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15
Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; jeweils m. w. N.).
- BGH, 21.04.2016 - AnwZ 1/14
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit …
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5 und vom 27. April 2015 - AnwZ 1/15, juris Rn. 5 mwN). - AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 15/16
Anwaltsgerichtliches Verfahren, Befangenheitsgesuch, Zurückweisung, sofortige …
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, einer Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vor-schriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objek-tivität zu vermeiden (vgl. BGH Beschl. v. 27.04.2015 - AnwZ 1/15 Rn. 5).