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BGH, 27.07.2022 - 1 StR 145/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 464 Abs. 3 StPO
Kostenbeschwerde - Burhoff online
Kostenentscheidung, Nicht ausreichende Feststellungen, Revisionsgericht, Zurückverweisung durch Beschwerdegericht, Unbilligkeit der Belastung des Angeklagten
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung der Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist
- rewis.io
- strafrechtsiegen.de
Kostenentscheidung - Unbilligkeit der Belastung des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewährung der Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Neufassung der Kostenentscheidung - Wenn der Angeklagte unbillig belastet wird
Verfahrensgang
- LG Landshut, 05.11.2021 - 6 Ks 101 Js 16927/17
- BGH, 27.07.2022 - 1 StR 145/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 391
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 145/22
Auf die Revision der Mitangeklagten N. hatte der Senat dieses Urteil - unter Erstreckung auf die Angeklagten D. und P. gemäß § 357 Satz 1 StPO - mit den Feststellungen aufgehoben (Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19). - BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74
Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 145/22
Vielmehr könnte er die in Rede stehende Kosten- und Auslagenentscheidung - schlicht - aufheben und an die Vorinstanz zurückverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, juris Rn. 2 ff.). - BGH, 11.06.1991 - 1 StR 267/91
Anforderungen an die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei treuwidrigen …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 145/22
Das Landgericht hat im Ansatz zutreffend erkannt, dass bei der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung und vorläufigen Einstellung des weiteren Verfahrens gemäß §§ 154, 154a StPO aufgrund der zur Hauptverhandlung zugelassenen und den Vorwurf des Mordes durch Unterlassen in Tatmehrheit mit fahrlässiger Körperverletzung zum Gegenstand habenden Anklage (SA Bd. Il BI. 455 ff. und SA Bd. IV BI. 957) ob des darin liegenden fiktiven Teilfreispruchs (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1991 - 1 StR 267/91 -, juris Rn. 10) vom gravierenden Verbrechenstatbestand mit allein dazu eingeholten mehreren Sachverständigengutachten eine Entscheidung nach § 465 Abs. 2 StPO veranlasst war (UA S. 131 f.).