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   BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18   

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https://dejure.org/2020,2796
BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18 (https://dejure.org/2020,2796)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2020 - VIII ZR 170/18 (https://dejure.org/2020,2796)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 170/18 (https://dejure.org/2020,2796)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Gegenvorstellung

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung bei hilfsweise erklärter Aufrechnung: Werterhöhende Wirkung verschiedener Gegenansprüche aus einer Pflichtverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 3
    Begründetheit einer Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de

    Streitwertfestsetzung bei hilfsweise erklärter Aufrechnung: Werterhöhende Wirkung verschiedener Gegenansprüche aus einer Pflichtverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90

    Haftung des Verkäufers für unzutreffende Gewichtsangabe

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18
    a) Die Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG bemisst sich bei einer hilfsweise erklärten Aufrechnung mit mehreren rechtlich selbstständigen Gegenansprüchen gegen eine bestrittene Klageforderung anhand des Gesamtwerts der rechtskraftfähig aberkannten Gegenforderungen, wenn das Gericht die Klage für begründet, die Gegenforderungen jedoch für unbegründet erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90, NJW-RR 1992, 316 unter 2 [zu § 19 Abs. 3 GKG aF]; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 937 Rn. 12).
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 178/18

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Übereignung und Herausgabe eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18
    Statthaft ist aber eine Gegenvorstellung, die in der für eine Beschwerde geltenden Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07, juris Rn. 7 mwN; vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08

    Streitwert bei Hilfsaufrechnung

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18
    a) Die Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG bemisst sich bei einer hilfsweise erklärten Aufrechnung mit mehreren rechtlich selbstständigen Gegenansprüchen gegen eine bestrittene Klageforderung anhand des Gesamtwerts der rechtskraftfähig aberkannten Gegenforderungen, wenn das Gericht die Klage für begründet, die Gegenforderungen jedoch für unbegründet erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90, NJW-RR 1992, 316 unter 2 [zu § 19 Abs. 3 GKG aF]; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 937 Rn. 12).
  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18
    Mehrere nicht verselbstständigte Teilbeträge derselben hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung - wie etwa unselbstständige Rechnungsposten eines einheitlichen Vorschussanspruchs - können hingegen nicht in einem Eventualverhältnis zueinander stehen und infolgedessen auch keine mehrfache Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG auslösen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 1995 - XII ZR 218/94, NJW-RR 1995, 508 unter [II] 2 b [zu § 19 Abs. 3 GKG aF]).
  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 66/07

    Gegenvorstellung als statthaftes Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss des

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18
    Statthaft ist aber eine Gegenvorstellung, die in der für eine Beschwerde geltenden Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07, juris Rn. 7 mwN; vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.12.2021 - VIII ZR 91/20

    Gebührenstreitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage für eine Mietwohnung:

    Sie ist innerhalb der für eine Beschwerde geltenden - und auch hier maßgebenden - Sechsmonatsfrist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegt worden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 3; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 170/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 80/20

    Streitwertfestsetzung in Räumungssachen: Berücksichtigung der Nebenkosten bei der

    Die zulässige, insbesondere innerhalb der analog geltenden Frist gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 170/18, juris Rn. 3) eingelegte Gegenvorstellung hat auch in der Sache Erfolg.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2021 - 17 U 111/20

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren bei einer

    Sie ist insbesondere fristgemäß (§ 32 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 3 GKG analog, vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 170/18 -, Rn. 3, juris) erhoben worden.
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