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   BGH, 28.03.2023 - VI ZR 368/21   

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https://dejure.org/2023,11242
BGH, 28.03.2023 - VI ZR 368/21 (https://dejure.org/2023,11242)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2023 - VI ZR 368/21 (https://dejure.org/2023,11242)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2023 - VI ZR 368/21 (https://dejure.org/2023,11242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag zur Würdigung von Zeugenaussagen; Entlastungsbeweis bei der Gehilfenauswahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 831
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag zur Würdigung von Zeugenaussagen; Entlastungsbeweis bei der Gehilfenauswahl

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Würdigung von Zeugenaussage: Verletzung rechtlichen Gehörs

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf erneute Vernehmung in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 840
  • MDR 2023, 999
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 257/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - VI ZR 368/21
    a) Das Berufungsgericht geht nach der Feststellung eines Auswahlverschuldens hinsichtlich des Monteurs K. für den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB zwar zutreffend davon aus, dass der Beweis des fehlenden ursächlichen Zusammenhangs nach § 831 BGB nicht durch den Nachweis ersetzt werden kann, dass die Schadenszufügung seitens des Bestellten nicht durch denjenigen Mangel verursacht worden ist, der ihn bei Prüfung seiner Fähigkeiten als ungeeignet erscheinen lassen musste (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1961 - VI ZR 257/60, VersR 1961, 848 f.).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76

    Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - VI ZR 368/21
    Es braucht sich nicht derjenige Mangel des Gehilfen im Schadensfall ausgewirkt zu haben, den der Geschäftsherr bei der Auswahl oder Überwachung erkennen musste, aber schuldhaft nicht beachtet hat (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76, NJW 1978, 1681, juris Rn. 15).
  • BGH, 10.05.2022 - VI ZR 219/21

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes des Berufungsgerichts in einer Arzthaftungssache

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - VI ZR 368/21
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann aber dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6; vom 10. Mai 2022 - VI ZR 219/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 512/15

    Arzthaftung: Gehörsverletzung im Prozess wegen einer Nervschädigung bei einer

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - VI ZR 368/21
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann aber dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6; vom 10. Mai 2022 - VI ZR 219/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.10.2023 - VIII ZB 29/22

    Wert des Beschwerdegegenstands bei Nachbesserungsverlangen?

    Des Weiteren ist das Gericht nicht gehalten, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; ein Gehörsverstoß ist daher nur feststellbar, wenn er sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt (vgl. BVerfG, NJW 2022, 3413 Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - I ZR 26/17, juris Rn. 4; vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 11; vom 28. März 2023 - VI ZR 368/21, NJW-RR 2023, 840 Rn. 10; jeweils mwN).
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