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   BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20   

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BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20 (https://dejure.org/2021,19112)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2021 - 2 StR 484/20 (https://dejure.org/2021,19112)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20 (https://dejure.org/2021,19112)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 261 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegung der Gründe für das Abweichen von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 246a StPO, § 261 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Bedeutung früher abgeurteilter Taten bei der Gefährlichkeitsprognose; Begründungserfordernis bei beabsichtigter Abweichung vom Sachverständigengutachten

  • IWW

    § 21 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch Feststehen der Schuldunfähigkeit eines Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts (hier: sexuelle Nötigung); Stützen der Gefährlichkeitsprognose auf die ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch Feststehen der Schuldunfähigkeit eines Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts (hier: sexuelle Nötigung); Stützen der Gefährlichkeitsprognose auf die ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch Feststehen der Schuldunfähigkeit eines Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts (hier: sexuelle Nötigung); Stützen der Gefährlichkeitsprognose auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Die dazu getroffenen Feststellungen belegen nicht, dass auch diese Taten auf der hirnorganischen Schädigung des Angeklagten beruhten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2019 ? 4 StR 24/19, juris Rn. 8 mwN).

    Die zu dieser Vorverurteilung mitgeteilten Feststellungen belegen bereits nicht, dass die damalige Tat auf der hirnorganischen Störung des Angeklagten beruhte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    ?) Das Tatgericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, weil dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 ? 5 StR 385/18, StV 2019, 226, Rn. 14).
  • BGH, 13.12.2017 - 5 StR 388/17

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzung ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 ? 5 StR 388/17, juris Rn. 8; Beschluss vom 22. August 2017 ? 3 StR 249/17, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17

    Abweichung der tatrichterlichen Würdigung von einem Sachverständigengutachten

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Will das Tatgericht allerdings eine Frage, für deren Beantwortung es sachverständige Hilfe für erforderlich gehalten hat oder deren Inanspruchnahme - wie im Fall des § 246a StPO - gesetzlich vorgeschrieben ist, im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten, muss es die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung erlauben, ob es die Darlegungen des Sachverständigen zutreffend gewürdigt und aus ihnen rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 537/16

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Diese Beschränkung ist wirksam; es liegt kein untrennbarer Zusammenhang zwischen Schuld- und Maßregelausspruch vor (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2017 ? 5 StR 537/16, NStZ-RR 2017, 253).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Anm. des

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Angesichts der Erfolglosigkeit der zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft hat die Nebenklägerin ihre im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH, Urteil 28 29 vom 24. Mai 2018 ? 4 StR 642/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 5. Oktober 2016 ? 3 StR 232/16, juris Rn. 3; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzung ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 ? 5 StR 388/17, juris Rn. 8; Beschluss vom 22. August 2017 ? 3 StR 249/17, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung aufgrund

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Die Revision der Staatsanwaltschaft ist ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags ausweislich der Ausführungen in der Revisionsbegründungsschrift, die sich ausschließlich mit der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus befassen, auf die Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB beschränkt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 ? 4 StR 65/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 232/16

    Keine Kostenerstattung für Revision des Nebenklägers bei Zurücknahme der

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
    Angesichts der Erfolglosigkeit der zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft hat die Nebenklägerin ihre im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH, Urteil 28 29 vom 24. Mai 2018 ? 4 StR 642/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 5. Oktober 2016 ? 3 StR 232/16, juris Rn. 3; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • BGH, 27.06.2007 - 2 StR 135/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    aa) Grundsätzlich ist das Tatgericht nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 277 mwN).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Die insoweit erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und muss sich darauf erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands in Zukunft drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2021 ? 4 StR 543/20, NStZ?RR 2021, 138, 140; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Beschluss vom 28. Juli 2021 ? 1 StR 190/21 Rn. 15; Urteil vom 28. April 2021 ? 2 StR 484/20, NStZ?RR 2021, 275, 276).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    beauftragten Rechtsanwälte habe sich - anders als festgestellt - eine unbeschränkte Genehmigung ergeben, kann der Beschwerdeführer mit der Sachrüge keinen Erfolg haben (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 277; vom 3. März 2022 - 5 StR 228/21; Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 231/20).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, BeckRS 2017, 127537 Rn. 9; Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 276 und vom 20. April 2023 - 3 StR 380/22, BeckRS 2023, 13479).
  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anlasstat: Symptomwert für den Hang,

    Will es allerdings eine Frage, für deren Beantwortung es sachverständige Hilfe für erforderlich gehalten hat, im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten, muss es die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung erlauben, ob es die Darlegungen des Sachverständigen rechtsfehlerfrei gewürdigt und aus ihnen zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. Senat, Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 276).
  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23

    Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 4 StR 385/20, NStZ-RR 2021, 71 f.; Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275 f. mwN).
  • BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungserfordernisse im

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 9 mwN; Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 276).
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