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   BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04   

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https://dejure.org/2005,8336
BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04 (https://dejure.org/2005,8336)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2005 - III ZR 403/04 (https://dejure.org/2005,8336)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - III ZR 403/04 (https://dejure.org/2005,8336)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtliche Behandlung von Auszahlungen des Notars von einem Anderkonto nach den für Anweisungsverhältnisse entwickelten Grundsätzen ; Nebeninterventionswirkung der Streitverkündung im Vorprozess

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Auszahlungen eines Notars von einem Anderkonto

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Auszahlungen des Notars von einem Anderkonto bereicherungsrechtlich nach den für Anweisungsverhältnisse entwickelten Grundsätzen zu behandeln (BGHZ 88, 232, 234 = NJW 1984, 483; BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - XI ZR 129/98 - NJW-RR 1999, 1275; s. ferner Hertel in Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, 2004, Rn. 1877 f.).
  • KG, 28.09.2004 - 14 U 347/02

    Bereicherungsanspruch des Urkundsnotars gegen den Grundstücksverkäufer auf

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 28. September 2004 - 14 U 347/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04
    In Anweisungsfällen kann dem Angewiesenen auch bei Gutgläubigkeit des Zahlungsempfängers ein Direktkondiktionsanspruch gegen diesen zustehen, wenn es an einer wirksamen Anweisung fehlt (vgl. nur BGHZ 158, 1, 5 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98

    Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04
    Hieran konnte, wie das Berufungsgericht jedenfalls im Ansatz zu Recht angenommen hat, der nachträglich eingegangene und teilweise im Widerspruch zu den Weisungen der Kaufvertragsparteien stehende Treuhandauftrag der Finanzierungsbank nichts mehr ändern (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - IX ZR 427/98 - NJW 2002, 1346, 1347 f.).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 242/97

    Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04
    Hiervon abzugehen besteht auch mit Rücksicht darauf, daß der Notar - anders als eine Bank - nicht im Lager eines der Beteiligten steht und der Empfangsberechtigte außerdem gegen den Notar beim Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen einen - unselbständigen - eigenen Auszahlungsanspruch besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 242/97 - NJW 1998, 2134, 2135), kein Anlaß.
  • BGH, 23.02.1999 - XI ZR 129/98

    Rückforderung von Zahlungen auf Verbindlichkeiten des Ehemanns aus dem Ehegatten

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Auszahlungen des Notars von einem Anderkonto bereicherungsrechtlich nach den für Anweisungsverhältnisse entwickelten Grundsätzen zu behandeln (BGHZ 88, 232, 234 = NJW 1984, 483; BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - XI ZR 129/98 - NJW-RR 1999, 1275; s. ferner Hertel in Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, 2004, Rn. 1877 f.).
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