Rechtsprechung
BGH, 28.07.2011 - VII ZR 141/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 S 2 BGB, § 139 Abs 1 ZPO, § 139 Abs 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Überraschungsentscheidung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verstoß des Berufungsgerichts gegen seine Hinweispflichten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit eines vorherigen gerichtlichen Hinweises hinsichtlich der Erforderlichkeit eines weiteren Beweisantritts vor Abweisung der Klage wegen des fehlenden Beweisantritts; Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Beschwerde gegen ...
- rewis.io
Überraschungsentscheidung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verstoß des Berufungsgerichts gegen seine Hinweispflichten
- ra.de
- rewis.io
Überraschungsentscheidung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verstoß des Berufungsgerichts gegen seine Hinweispflichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit eines vorherigen gerichtlichen Hinweises hinsichtlich der Erforderlichkeit eines weiteren Beweisantritts vor Abweisung der Klage wegen des fehlenden Beweisantritts; Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Beschwerde gegen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtlicher Hinweis muss unmissverständlich sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Materielle Prozessleitung: Gerichtlicher Hinweis muss unmissverständlich sein! (IBR 2011, 615)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 20.01.2009 - 8 O 1254/07
- OLG Jena, 08.07.2009 - 7 U 142/09
- BGH, 28.07.2011 - VII ZR 141/09
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1850
- ZfBR 2012, 24
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den …
Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 141/09
Die Vorschrift geht über das verfassungsrechtlich gebotene Minimum hinaus (BVerfG, NJW-RR 2005, 936, 937). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 141/09
Es bedarf vielmehr im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verletzt worden ist (BVerfGE 60, 305). - BGH, 16.05.2002 - VII ZR 197/01
Hinweispflichten des Berufungsgerichts
Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 141/09
Wenn das Berufungsgericht im Gegensatz zu dieser Beurteilung einen weiteren Beweisantritt für notwendig erachtete, musste es die Klägerin darauf hinweisen, um nicht eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Überraschungsentscheidung zu treffen (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 197/01, BauR 2002, 1432 = ZfBR 2002, 678).
- OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15
Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und …
Werden notwendige richterliche Hinweis gemäß § 139 I 2, II 1 ZPO (BGH ZfBR 2012, 24; NJW-RR 2011, 1556) nicht erteilt, stellt die getroffene Entscheidung eine unzulässige Überraschungsentscheidung (BGH NJW 2014, 2796; NJW-RR 2011, 1009; NJW-RR 2011, 487; NJW-RR 2010, 1363; BVerfG NJW 1991, 2823; NJW 1996, 3202) und eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör dar. - OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14
Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger
Deswegen wäre ein rechtlicher Hinweis (§ 139 I 2 ZPO) zu erteilen gewesen (BGH ZfBR 2012, 24; NJW-RR 2011, 1556; Senat, Verfügung v. 03.06.2008 - 10 U 2966/08 [juris]), welcher notwendige und zielführende Vortrag des Beklagten vermisst oder welcher gehaltene Vortrag für unzulänglich oder ergänzungsbedürftig gehalten werde.