Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2006 - 5 StR 484/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8128
BGH, 29.06.2006 - 5 StR 484/05 (https://dejure.org/2006,8128)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - 5 StR 484/05 (https://dejure.org/2006,8128)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 5 StR 484/05 (https://dejure.org/2006,8128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Adhäsionsentscheidung; Einordnung von Verteidigeranträgen auf Einholung von Sachverständigengutachten als Beweisanträge oder Beweisermittlungsanträge

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Vermögensbetreuungspflicht durch den "technischen" Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1
    Vermögensbetreuungspflicht durch den "technischen" Geschäftsführer einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Der BGH zur Korruption in Wuppertal

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 5 StR 484/05
    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil vom heutigen Tage gegen den früheren Mitangeklagten Hi. (5 StR 485/05).

    Aus den Gründen, die der Senat im Urteil vom heutigen Tage gegen den früheren Mitangeklagten Hi. (5 StR 485/05) im Einzelnen ausgeführt hat, ist der gegen beide Angeklagte gleichermaßen ergangene Schuldspruch wegen Untreue in den drei Fällen H. -Stiftung, D. - Stiftung und Grundstück Tannenbergstraße nicht zu beanstanden.

    Allerdings kann auch beim Angeklagten die Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten im Fall des Grundstücks Tannenbergstraße (Fall II. 5 der Urteilsgründe) aus den gleichen Gründen wie bei Hi. (vgl. heutiges Urteil des Senats 5 StR 485/05) nicht bestehen bleiben.

    Im Fall des Grundstücks B. spricht der Senat den Angeklagten aus den im heutigen Urteil 5 StR 485/05 genannten Gründen frei.

    Bezüglich des verbleibenden Teils in Höhe von 488.795,03 Euro betreffend das Grundstück Tannenbergstraße ist der Antrag - aus den vom Senat im genannten Urteil 5 StR 485/05 im Einzelnen ausgeführten Gründen - auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Adhäsionsklägerin zur Erledigung im Strafverfahren ungeeignet (§ 406 Abs. 1 Satz 4 StPO).

  • BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 1743/06

    Entscheidung in abgetrenntem Verfahren kein tauglicher Anknüpfungspunkt für

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2006 - 5 StR 484/05 -,.
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 482/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Zutreffend hat das Landgericht das Verhalten der früheren Mitangeklagten S. und Hi. im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe durch die GWG jeweils als Untreue angesehen (vgl. die Urteile des Senats vom heutigen Tage 5 StR 484/05 und 485/05).
  • LG Hildesheim, 23.01.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Adhäsionsverfahren: Nichtentscheidung über einen zur Erledigung im Strafverfahren

    Soweit das Landgericht Wuppertal (NStZ-RR 2003, 179ff.) die Auffassung vertreten hat, dass ein wirtschaftlich bewanderter Angeklagter sich auch einem existenzbedrohenden Adhäsionsantrag stellen müsse, darf nicht übersehen werden, dass der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge wegen Ungeeignetheit abgesehen hat (BGH-Urteile und Beschlüsse v. 29. Juni 2006, 5 StR 484/05, 5 StR 485/06 [NJW 2006, 2864ff.], 5 StR 76/06, 5 StR 77/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht