Rechtsprechung
BGH, 29.06.2022 - 3 StR 501/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239a StGB
Erpresserischer Menschenraub im Zwei-Personen-Verhältnis (Sichbemächtigen; stabile Bemächtigungslage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 239a Abs 1 StGB
Strafverurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs u.a.: Sichbemächtigen eines Menschen im Zwei-Personen-Verhältnis - IWW
- Wolters Kluwer
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub; Einshchränkende Auslegung des Tatbestands des § 239a Abs. 1 StGB im Zwei-Personen-Verhältnis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239a Abs. 1 Alt. 1; StGB § 253
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub; Einshchränkende Auslegung des Tatbestands des § 239a Abs. 1 StGB im Zwei-Personen-Verhältnis - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 13.04.2021 - 170 Js 146/19
- LG Duisburg, 13.04.2021 - 51 KLs 6/19
- BGH, 29.06.2022 - 3 StR 501/21
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 34
- StV 2023, 534 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06
Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis; …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 3 StR 501/21
Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8; vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174; Beschlüsse vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336;… vom 28. Juli 2021 - 6 StR 314/21, juris Rn. 6).Die über den nicht unerheblichen Zeitraum von etwa zwanzig Minuten (vgl. zum Ausreichen einer Zeitspanne von lediglich sechseinhalb Minuten: BGH, Urteil vom 31. August 2006, aaO) mittels mehrerer Waffen fortwährend wiederholten Bedrohungen der Geschädigten, die zuvor aus dem Schlaf gerissen und bei heruntergelassener Jalousie nebeneinander unter Bewachung durch mehrere Täter in ihrem abgelegenen Wohnhaus auf ein Bett gesetzt worden waren, begründeten eine stabilisierte Bemächtigungslage und erzeugten eine Drucksituation, die über dasjenige hinausreichte, was zur Durchführung der Erpressung erforderlich war.
- BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15
Erpresserischer Menschenraub (Sichbemächtigen: stabile Bemächtigungslage; …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 3 StR 501/21
Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (…vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8; vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174; Beschlüsse vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336;… vom 28. Juli 2021 - 6 StR 314/21, juris Rn. 6). - BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11
Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 3 StR 501/21
Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (…vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8; vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174; Beschlüsse vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336;… vom 28. Juli 2021 - 6 StR 314/21, juris Rn. 6). - BGH, 28.07.2021 - 6 StR 314/21
Erpresserischer Menschenraub (einschränkende Auslegung des Tatbestandes im …
Auszug aus BGH, 29.06.2022 - 3 StR 501/21
Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (…vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8; vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174; Beschlüsse vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336; vom 28. Juli 2021 - 6 StR 314/21, juris Rn. 6).
- BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23
Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge
Nachw. im vorangegangenen Senatsurteil vom 20. April 2021 - 1 StR 286/20 Rn. 24; zur einschränkenden Auslegung auch BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - 3 StR 501/21 Rn. 6 und vom 10. Mai 2023 - 4 StR 515/22 Rn. 5 f. m.Anm. Kudlich/Schütz NStZ 2023, 677). - BGH, 26.07.2023 - 6 StR 132/23
Physische Herrschaftsgewalt über das Tatopfer und eine stabile Bemächtigungslage …
Dabei muss der stabilisierten Bemächtigungslage mit Blick auf die erstrebte Erpressung eine eigenständige Bedeutung zukommen, indem sich aus ihr eine Drucksituation für das Tatopfer ergibt, die über die in jeder mit Gewalt oder Drohungen verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation hinausgeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - 3 StR 501/21, NStZ 2023, 34; vom 10. Mai 2023 - 4 StR 515/22).