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   BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95   

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https://dejure.org/1996,6148
BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95 (https://dejure.org/1996,6148)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1996 - 4 StR 757/95 (https://dejure.org/1996,6148)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 4 StR 757/95 (https://dejure.org/1996,6148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 358

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 735/95).

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; denn der Senat kann nicht sicher ausschließen, daß die Strafen bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 25, 27 b mit weit. Nachw.) und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 7).

    Über den Rechtsfolgenausspruch ist deshalb insgesamt neu zu verhandeln, wobei die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht hindert (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 735/95).

    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; denn der Senat kann nicht sicher ausschließen, daß die Strafen bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 25, 27 b mit weit. Nachw.) und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 7).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Daß beim Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff = NStZ 1994, 578 ff), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; denn der Senat kann nicht sicher ausschließen, daß die Strafen bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 25, 27 b mit weit. Nachw.) und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 7).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; denn der Senat kann nicht sicher ausschließen, daß die Strafen bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 25, 27 b mit weit. Nachw.) und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 7).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; denn der Senat kann nicht sicher ausschließen, daß die Strafen bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 25, 27 b mit weit. Nachw.) und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 7).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Der aufgezeigte Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; denn der Senat kann nicht sicher ausschließen, daß die Strafen bei rechtsfehlerfreier Bewertung der Drogenproblematik des Angeklagten (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 25, 27 b mit weit. Nachw.) und gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 37, 5, 10; 38, 362, 365; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 7).
  • BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Maßregelung - Rausch -

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 735/95).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 735/95).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 662/97

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hinreichend konkrete

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; Senatsbeschluß vom 30. Januar 1996 - 4 StR 757/95).
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