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   BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82   

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https://dejure.org/1983,1589
BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82 (https://dejure.org/1983,1589)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1983 - 2 StR 173/82 (https://dejure.org/1983,1589)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1983 - 2 StR 173/82 (https://dejure.org/1983,1589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren - Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 375
  • StV 1983, 323
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Selbst wenn die Strafkammer die Feststellung zum "zeitlich günstigsten" Weg als offenkundig behandelt hätte, ohne sie in der Verhandlung zur Sprache zu bringen, würde das Urteil auf einem etwa darin zu erblickenden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 177, 183) [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59] und § 261 StPO (vgl. BGH NJW 1963, 598 f; OLG Hamm VRS 41, 49; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 261 Rdn. 24) nicht beruhen.

    Ob und inwieweit auch allgemeinkundige Tatsachen zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden müssen (offengelassen in BVerfGE 10, 177, 183) [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59], bedarf hier keiner grundsätzlichen Klärung.

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, daß der Mitangeklagte R. nicht - angesichts seiner Angaben zur Tatzeit im Komplex A.-Bank - nach seinen Datierungsgewohnheiten gefragt worden sei, vermag dies die Revision nicht zu begründen; denn mit ihr kann nicht geltend gemacht werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nur unzulänglich ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82 - Herdegen a.a.O., § 244 Rdn. 46).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht, die das im Einzelfalle gebieten kann - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; BGH bei Holtz MDR 1978, 625 f; BGH, Urteile vom 2. Juli 1980 - 3 StR 201/80 - und 3. November 1980 - 3 StR 242/80 - Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 53).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Dabei ist zunächst klarzustellen, daß es sich nicht um eine Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) handelt, mit der gleichfalls geltend gemacht werden könnte, das Gericht habe eine Auskunftsverweigerung des Zeugen nach § 55 StPO zu Unrecht hingenommen und keine Zwangsmittel angedroht oder eingesetzt, um den Zeugen im Interesse umfassender Wahrheitserforschung zur Aufgabe seiner Weigerung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/75 - und 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - Pelchen in KK StPO, § 70 Rdn. 17).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80

    Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht, die das im Einzelfalle gebieten kann - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; BGH bei Holtz MDR 1978, 625 f; BGH, Urteile vom 2. Juli 1980 - 3 StR 201/80 - und 3. November 1980 - 3 StR 242/80 - Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 53).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, daß der Mitangeklagte R. nicht - angesichts seiner Angaben zur Tatzeit im Komplex A.-Bank - nach seinen Datierungsgewohnheiten gefragt worden sei, vermag dies die Revision nicht zu begründen; denn mit ihr kann nicht geltend gemacht werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nur unzulänglich ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82 - Herdegen a.a.O., § 244 Rdn. 46).
  • OLG Hamm, 28.03.1980 - 1 VAs 8/80
    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Selbst wenn der Angeklagte - wie das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluß vom 28. März 1980 (1 VAS 8/80) festgestellt hat - bei der Durchsuchung in seinem Anwesenheitsrecht widerrechtlich beeinträchtigt worden wäre, hätte dies nichts an der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung als solcher geändert (Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Teil II § 106 Erl. 1), erst recht nicht die Beschlagnahme der bei der Durchsuchung gefundenen, beweisbedeutsamen Schriftstücke gehindert oder gar dazu geführt, daß diese Schriftstücke bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt werden durften (vgl. RG Recht 1911 Nr. 3142; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 105 Rdn. 12).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Allgemeinkundig sind Tatsachen, von denen verständige Menschen regelmäßig Kenntnis haben oder über die sie sich aus zuverlässiger Quelle ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten können (BGHSt 26, 56, 59 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; BGH VRS 58, 374).
  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 69, 120 ff und des Bundesgerichtshofs in BGHSt 13, 73 ff. Die dort entschiedenen Fälle sind mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82
    Das war vielmehr zulässig; insbesondere findet in Fällen dieser Art das Verwertungsverbot des § 252 StPO keine entsprechende Anwendung (BGHSt 17, 245 ff; BGH, Urteil vom 19. August 1975 - 1 StR 381/75; ebenso Paulus in KMR StPO, 7. Aufl. § 55 Rdn. 17 und Meyer a.a.O., § 55 Rdn. 15).
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 381/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger -

  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

  • BGH, 26.02.1980 - 4 StR 700/79

    Totschlag in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 220/80

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in einem justizfremden Gebäude

  • BGH, 02.12.1966 - 4 StR 201/66
  • BGH, 10.01.1963 - 3 StR 22/62

    Revisionsgerichtliche Prüfung des tatsächlichen Bestehens von Gerichtskundigkeit

  • BGH, 10.12.1975 - 2 StR 177/75

    Ahndung von Steuerhinterziehung mit Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen

  • RG, 06.12.1918 - IV 733/18

    Ist im Falle der notwendigen Verteidigung die Anwesenheit des Verteidigers in der

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Dem stehen die von der Revision zitierten Entscheidungen - BGH, Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84 - = StV 1986, 287 und BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 173/82 - = NStZ 1983, 375 - nicht entgegen.
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    a) Soweit es um nochmalige Vernehmung des Zeugen B.Z. geht, war die Entscheidung des Landgerichts nicht an der Vorschrift des § 244 Abs. 3 StPO zu messen, da der Zeuge zu dem Beweisthema bereits ausgesagt hatte (vgl. BGH NStZ 1983, 375, 376).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr., BGH bei Dallinger MDR 1952, 18; 1958, 741; BGH NJW 1960, 2156 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 626; 1981, 267; BGH NStZ 1983, 375 f; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 95; Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 133).
  • BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der

    Die dienstlichen Äußerungen der berufsrichterlichen Mitglieder der erkennenden Strafkammer, nach denen der Angeklagte durchgehend von mindestens einem Rechtsanwalt verteidigt war, sind nicht geeignet, die formelle Beweiskraft des insoweit eindeutigen Protokollinhalts (§ 274 StPO) zu entkräften (BGHSt 24, 280, 281 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; BGH NStZ 1983, 375 Nr. 23).

    Auch insoweit ist mithin auszuschließen, daß der Beschwerdeführer von dem Verhandlungsabschnitt, in dem er nicht verteidigt war, überhaupt nicht betroffen, daß dieser also für ihn nicht wesentlich gewesen sei (vgl. BGHSt 21, 180, 182; BGH NStZ 1983, 375 Nr. 23).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90

    Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen;

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  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

    Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH NStZ 1983, 375, 376; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1987 - 2 StR 255/87 bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 26).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch

    Allerdings kommt bei Verfahrensfehlern i.S.v. § 338 StPO, die nur die Erörterung von allein den Rechtsfolgenausspruch berührenden Fragen betreffen, eine Beschränkung des Umfangs der Aufhebung auf den Strafausspruch grundsätzlich in Betracht (BGH, Urteil vom 30. März 1983, NStZ 1983, 375).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

    Nur im ersten Fall wäre die Strafkammer bei einer Ablehnung des Antrags auf die Gründe des § 244 Abs. 3 StPO beschränkt gewesen (BGH NStZ 1983, 375, 376 m.w.N.; Herdegen in KK § 244 Rdn. 53).
  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96

    Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen

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  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 469/83

    Zulässigkeit der Nichteinholung eines beantragten Sachverständigengutachtens über

    Denn im vorliegenden Fall einer Verhandlung vor einer Bielefelder Strafkammer gegen einen in Bielefeld wohnenden Angeklagten, der von einem beim Landgericht Bielefeld zugelassenen Rechtsanwalt verteidigt wird, wäre eine besondere Darlegung der Ortsverhältnisse in der Bielefelder Innenstadt den Beteiligten sicherlich wie eine "überflüssige Hervorhebung einer Selbstverständlichkeit" erschienen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 173/82).
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