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   BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95   

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BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95 (https://dejure.org/1995,1157)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1995 - 4 StR 33/95 (https://dejure.org/1995,1157)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1995 - 4 StR 33/95 (https://dejure.org/1995,1157)
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Jurastudent bei der Urteilsberatung

§ 193 GVG, Unzulässigkeit der Anwesenheit von Jurastudenten

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 193 GVG; § 5a Abs. 3 S. 2 DRiG
    Möglichkeit der Teilnahme von Jurastudenten, die ein Praktikum bei Gericht absolvieren, an Urteilsberatungen

  • Wolters Kluwer

    Urteilsberatung - Praktikanten - Studenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 193

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mordprozess muss wiederholt werden - Praktikantin hatte rechtswidrig an der vertraulichen Urteilsberatung teilgenommen

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 119
  • NJW 1995, 2645
  • MDR 1995, 943
  • NStZ 1995, 462
  • NStZ 1996, 397 (Ls.)
  • NStZ 1996, 607 (Ls.)
  • StV 1995, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 26.09.1968 - 3 Ss 80/68
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Eine Mindermeinung im Schrifttum vertritt hierzu die Ansicht, die Vorschrift lasse es ihrem Wortlaut nach zu, Studenten, die ihr Ferienpraktikum ableisten, in den Kreis der beim Gericht "zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen" mit einzubeziehen; die Studenten sollten durch das Praktikum ihren juristischen Erfahrungs- und Wissensstand unter Anleitung eines Ausbilders erweitern und vertiefen, also "ausgebildet" werden, zu diesem Zweck seien sie bei Gericht "beschäftigt" (Kreft NJW 1969, 1784; Kissel GVG 2. Aufl. § 193 Rdn. 22; Roxin, Strafverfahrensrecht, 23. Aufl. S. 338; Rüping, Das Strafverfahren, 2. Aufl. S. 148).

    Nach der herrschenden Meinung in der Literatur und nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gehören Studenten der zweistufigen Juristenausbildung im Gegensatz zu Rechtsreferendaren nicht zu dem von der Vorschrift erfaßten Personenkreis, auch wenn sie bei dem Gericht ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten (OLG Bremen NJW 1959, 1045; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628; Baumbach/Lauterbach ZPO 53. Aufl. § 193 GVG Rdn. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 193 GVG Rdn. 2; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 193 GVG Rdn. 4; Peters, Strafprozeß, 4. Aufl. S. 484; Schellhammer ZPO 5. Aufl. Rdn. 726; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl. Rdn. 581).

    Zum anderen soll § 193 GVG das Beratungsgeheimnis (§§ 43, 45 Abs. 1 Satz 2 DRiG) und damit letztlich die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG) wahren; die erkennenden Richter sollen in aller Offenheit gemeinsam über die Entscheidung diskutieren können, ohne daß Außenstehende von ihrem Verhalten Kenntnis erlangen oder es gar beeinflussen können (OLG Karlsruhe NJW 1969, 628; Kissel GVG 2. Aufl. § 193 Rdn. 1; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 193 GVG Rdn. 1; Schlüchter, Das Strafverfahren, Rdn. 581).

    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 193 GVG beruht (vgl. OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628, 629): Angesichts der großen Bedeutung, die § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, ist bei Verstößen gegen diese Vorschrift ein besonders strenger Maßstab anzulegen, zumal Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können (vgl. BGHSt 18, 165, 167; 331, 332; OLG Koblenz VRS 46, 449, 453).

  • BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Insbesondere bei jugendlichen oder heranwachsenden Tätern können auch BAK-Werte unter 2 Promille zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen (vgl. BGH StV 1984, 30; Beschluß vom 1. September 1992 - 4 StR 385/92); auch bei dem gerade erwachsenen Angeklagten ist dies nicht von vornherein auszuschließen, zumal der Angeklagte - von dem bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gewalttätigkeiten bekannt waren - in der konkreten Tatsituation mit großer Brutalität vorgegangen ist.
  • BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92

    Schuldfähigkeit - Blutalkohol - BAK - Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Insbesondere bei jugendlichen oder heranwachsenden Tätern können auch BAK-Werte unter 2 Promille zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen (vgl. BGH StV 1984, 30; Beschluß vom 1. September 1992 - 4 StR 385/92); auch bei dem gerade erwachsenen Angeklagten ist dies nicht von vornherein auszuschließen, zumal der Angeklagte - von dem bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gewalttätigkeiten bekannt waren - in der konkreten Tatsituation mit großer Brutalität vorgegangen ist.
  • BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 193 GVG beruht (vgl. OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628, 629): Angesichts der großen Bedeutung, die § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, ist bei Verstößen gegen diese Vorschrift ein besonders strenger Maßstab anzulegen, zumal Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können (vgl. BGHSt 18, 165, 167; 331, 332; OLG Koblenz VRS 46, 449, 453).
  • OLG Bremen, 11.03.1959 - Ss 11/59
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    c) Auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift spricht für diese Auslegung (vgl. OLG Bremen NJW 1959, 1145, 1146).
  • OLG Koblenz, 25.10.1973 - 1 Ss 169/73

    Verkehrslage; Unklar; Sorgfalt; Markierung; Fußgängerüberweg

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 193 GVG beruht (vgl. OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628, 629): Angesichts der großen Bedeutung, die § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, ist bei Verstößen gegen diese Vorschrift ein besonders strenger Maßstab anzulegen, zumal Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können (vgl. BGHSt 18, 165, 167; 331, 332; OLG Koblenz VRS 46, 449, 453).
  • RG, 23.05.1932 - II 501/32

    Stellt die Anwesenheit eines Zeugen bei der Beratung und Abstimmung auch dann

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
    Neben den zur Entscheidung berufenen Richtern dürfen daher - mit Ausnahme der ausdrücklich in Absatz 2 genannten - nur solche Personen zur Beratung zugelassen werden, für deren sachgerechte Ausbildung die Teilnahme unerläßlich ist (so schon RGSt 66, 252, 253).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 495/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unhaltbare

    Das gleiche gilt für Studierende der Rechtswissenschaften, denn sie sind nach Rechtsprechung und überwiegender Ansicht in der Literatur keine "bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigte Personen" im Sinne des § 193 Abs. 1 GVG, denen die Anwesenheit bei der Beratung gestattet ist, auch nicht während des nach § 5a Abs. 3 Satz 2 DRiG zu absolvierenden Gerichtspraktikums (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 33/95 -, Rn. 4 ff.; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 193 GVG Rn. 4; Wickern, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 193 GVG Rn. 14; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2017, § 193 GVG Rn. 4 m.w.N.; a.A. HambOVG, Beschluss vom 6. April 1998 - Bf III 33/97 - Wolff-Dellen, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 61 Rn. 65).

    Denn in diesem Fall streiten nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sondern auch Art. 97 GG und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegen eine Verwertung, weil § 193 GVG der Sicherung des gesetzlichen Richters (vgl. Diemer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 193 GVG Rn. 1) und dessen Unabhängigkeit dient (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 33/95 -, Rn. 8; vgl. auch Staats, in: Deutsches Richtergesetz, 2012, § 43 Rn. 2).

  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu

    § 193 GVG dient dem Schutz des Beratungsgeheimnisses gemäß §§ 43, 45 Abs. 1 Satz 2 DRiG und damit nach ständiger Rechtsprechung auch der Unabhängigkeit der Gerichte (vgl. BGHSt 41, 119, 121).
  • OLG Dresden, 22.08.2005 - 1 Ss 296/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubter Besitz durch Mitinhaber der Wohnung -

    Denn für die Entscheidung der Frage, ob ein Tun oder Unterlassen vorliegt, kommt es auf den Schwerpunkt des Täterverhaltens an, worüber das Gericht in wertender Würdigung zu entscheiden hat (BGH NStZ 1996, 607 ).
  • OLG Koblenz, 04.11.2004 - 1 Ss 297/04

    Fehlerhafte Urteilsfindung durch Anwesenheit zweier Praktikanten bei der

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