Deutsches Richtergesetz
| Erster Teil - Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a) |
| Fünfter Abschnitt - Besondere Pflichten des Richters (§§ 38 - 43) |
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Rechtsprechung zu § 43 DRiG
98 Entscheidungen zu § 43 DRiG in unserer Datenbank:
- OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2026 - 6 MB 49/26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg nur teilweise ...
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.2024 - 1 S 1430/24
Verschwiegenheitspflicht einer ehrenamtlichen Richters; Facebook- und ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 76/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Enthebung vom Schöffenamt
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 26.04.2021 - 1 Ws 135/21
Amtsenthebung eines Schöffen Verletzung des Beratungsgeheimnisses durch ...
- OLG Hamm, 26.04.2021 - 1 Ws 135/21
- BVerwG, 25.10.2024 - 9 A 18.24
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.02.2026 - AnwZ 1/24
Entscheidung des Wahlausschusses über den Antrag eines Bewerbers auf Zulassung ...
- BSG, 12.10.2023 - B 12 BA 30/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - ...
- BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
Rückübertragung eines Ritterguts einschließlich der zum Rittergut gehörenden ...
- OVG Hamburg, 19.02.2024 - 3 AS 18/23
Entbindung eines ehrenamtlicher Richter, der die deutsche Sprache nicht ...
Querverweise
Auf § 43 DRiG verweisen folgende Vorschriften:
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Richteramt in Bund und Ländern
- Ehrenamtliche Richter
- § 45 (Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters)