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   BGH, 30.03.2006 - III ZR 225/05   

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https://dejure.org/2006,11274
BGH, 30.03.2006 - III ZR 225/05 (https://dejure.org/2006,11274)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - III ZR 225/05 (https://dejure.org/2006,11274)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - III ZR 225/05 (https://dejure.org/2006,11274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Revisionsgrundes aus § 544 Abs. 7 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör; Umfang des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG; Anforderungen an die Schlüssigkeit von Parteivorbringen

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 667

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Aufhebung des Berufungsurteils wegen Übergehen erheblichen Parteivortrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 225/05
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (z.B.: BVerfGE 86, 133, 145; BVerfG NJW 1998, 2583, 2584; ZIP 2004, 1762, 1763).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 225/05
    Solches kann allenfalls dann bedeutsam werden, wenn der Gegenvortrag dazu Anlass bietet, weil durch ihn der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (z.B.: BGH, Beschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - NJW 2005, 2710, 2711).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 225/05
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (z.B.: BVerfGE 86, 133, 145; BVerfG NJW 1998, 2583, 2584; ZIP 2004, 1762, 1763).
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