Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6923
BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96 (https://dejure.org/1996,6923)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1996 - 3 StR 269/96 (https://dejure.org/1996,6923)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96 (https://dejure.org/1996,6923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch ohne konkrete Vorstellung über die möglichen Abnehmer und verschiedenen Verkäufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96
    Dies gilt auch dann, wenn der Täter beim Erwerb noch keine konkrete Vorstellung über die möglichen Abnehmer hat und die Verkäufe auf verschiedenen Entschlüssen beruhen (vgl. BGHSt 30, 28 [31]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

    Deshalb kann die verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96
    Dies gilt auch dann, wenn der Täter beim Erwerb noch keine konkrete Vorstellung über die möglichen Abnehmer hat und die Verkäufe auf verschiedenen Entschlüssen beruhen (vgl. BGHSt 30, 28 [31]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96
    Daß die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Angeklagten K. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (vgl. Pikart in KK zur StPO, 3. Auflage § 357 Rdn. 4; BGH, Urteil vom 27. November 1951 - 1 StR 439/51; Beschluß vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96).".
  • BGH, 30.08.1994 - 4 StR 45/94

    Gewinnerzielungsabsicht - Spekulationsrisiko - Schwarzhändler

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96
    Daß er Rauschgift auch aus anderen Quellen bezogen hätte (vgl. BGH NStZ 1995, 39 [BGH 30.08.1994 - 4 StR 45/94]), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BayObLG, 25.08.1994 - 2 ObOWi 358/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen Überschreitung der auf 60 km/h beschränkten

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96
    Daß er Rauschgift auch aus anderen Quellen bezogen hätte (vgl. BGH NStZ 1995, 39 [BGH 30.08.1994 - 4 StR 45/94]), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96
    Daß die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Angeklagten K. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (vgl. Pikart in KK zur StPO, 3. Auflage § 357 Rdn. 4; BGH, Urteil vom 27. November 1951 - 1 StR 439/51; Beschluß vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96).".
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall des Mitangeklagten N. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat (s. unten II. 3.), steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn. 27; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 357 Rn. 16).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Die rechtsfehlerhafte Würdigung der Beteiligungsform des Handeltreibens durch die Strafkammer betrifft den nicht revidierenden Mitangeklagten Y. in gleicher Weise wie den Angeklagten D. Die Schuldspruchänderung ist daher gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f.; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, NStZ 1997, 379 bei Kusch).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Mitangeklagten F., Br. und B. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, weil der Senat auch insoweit die Verhängung einer milderen Strafe ausschließen kann, steht der Erstreckung der Revision nach § 357 StPO nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, bei Kusch NStZ 1997, 376; Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507).
  • BGH, 11.11.2009 - 1 StR 547/09

    Konsumtion der mittelbaren Falschbeurkundung durch § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG;

    Dies steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (BGH NStZ 1997, 379).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    Nach § 357 Satz 1 StPO ist die Teilaufhebung auf den Mitangeklagten N. zu erstrecken, auch wenn sich dies im Ergebnis nicht auf die Gesamtstrafe auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 2. August 2000 - 3 StR 218/00, juris Rn. 3, 7; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96 bei Kusch NStZ 1997, 379; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn. 27).
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; vollendete unerlaubte Abgabe von

    Der Umstand, dass die Abänderung des Schuldspruchs auch im Fall des Nichtrevidenten I. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nach § 357 Satz 1 StPO auf ihn nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1996, 507 f.; 1997, 379).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)

    Dass die Berichtigung keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1996, 507 f.; 1997, 379 (K)).".
  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 233/23

    Schuldspruch wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls, versuchten schweren

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs somit auch hinsichtlich des Mitangeklagten I.    keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, macht die Erstreckung der Revision auf diesen nicht entbehrlich und steht ihr nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21, juris Rn. 28; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn. 27; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 357 Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht