Rechtsprechung
   BPatG, 05.04.2016 - 25 W (pat) 43/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7283
BPatG, 05.04.2016 - 25 W (pat) 43/14 (https://dejure.org/2016,7283)
BPatG, Entscheidung vom 05.04.2016 - 25 W (pat) 43/14 (https://dejure.org/2016,7283)
BPatG, Entscheidung vom 05. April 2016 - 25 W (pat) 43/14 (https://dejure.org/2016,7283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die die Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)" für Dienstleistungen aus dem Bereich Werbung und Erziehung; Grundsätze zur Festellung der hinreichenden Unterscheidungskraft einer Wortmarke i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 05.04.2016 - 25 W (pat) 43/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Dabei kommt es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944 Rn. 24 - SAT 2; GRUR 2004, 428 Rn. 30 f. - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, 1144 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872 Rn. 10 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 482 Rn. 22 - test; EuGH, MarkenR 2010, 439 Rn. 41 - 57 - Flugbörse).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 05.04.2016 - 25 W (pat) 43/14
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des zugrundeliegenden Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 60 - Libertel; BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - Smartbook).

    Solche Berufsbezeichnungen, die in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen die markenspezifische Herkunftsfunktion nicht erfüllen, sind gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Allgemeininteresse an ihrer Freihaltung von der Eintragung ausgeschlossen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 608 Rn. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook) und damit insoweit dem Markenschutz zum Zweck privater Zertifizierung von Berufsbezeichnungen entzogen.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 05.04.2016 - 25 W (pat) 43/14
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor) oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH a. a. O. - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 33/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "MITAX" - Unterscheidungskraft - kein

    Zudem fehlt Bezeichnungen, in denen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen Hinweis auf die Ausbildung, die Qualifikation oder sonstige für die Erbringung der konkreten Dienstleistungen relevanten Eigenschaften des Anbieters bzw. Erbringers der Dienstleistungen sehen, die erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. beispielhaft BPatG, Beschluss vom 24. März 2011, 30 W (pat) 523/10 - Aktive Optiker; Beschluss vom 22. Juni 2010, 24 W (pat) 57/09 - webadvocat; Beschluss vom 5. April 2016, 25 W (pat) 43/14 - Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)).
  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 546/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Surface Technology GERMANY (Wort-Bildmarke" -

    Jedoch vermittelt die Erziehung nicht die Fertigkeiten, die für das Erlernen einer (beruflichen) Tätigkeit erforderlich sind (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 05.04.2016, 25 W (pat) 43/14 - Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)).
  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 564/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Surface Technology GERMANY (Wort-Bildmarke" -

    Jedoch vermittelt die Erziehung nicht die Fertigkeiten, die für das Erlernen einer (beruflichen) Tätigkeit erforderlich sind (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 05.04.2016, 25 W (pat) 43/14 - Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht