Rechtsprechung
BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Ischa Freimaak" - fehlende Unterscheidungskraft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (30)
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09
Link economy
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Beurteilung von (sloganartigen) Wortfolgen auszugehen, an deren Unterscheidungskraft grundsätzlich keine strengeren Anforderungen als an andere Wortmarken zu stellen sind (EuGH, a. a. O. Rn. 36 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2014, 872 Rn. 14 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 522, Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy).
- BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11
Starsat
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).
- BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13
Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger …
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Beurteilung von (sloganartigen) Wortfolgen auszugehen, an deren Unterscheidungskraft grundsätzlich keine strengeren Anforderungen als an andere Wortmarken zu stellen sind (EuGH, a. a. O. Rn. 36 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2014, 872 Rn. 14 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 522, Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy).
- BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15
OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als …
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 -Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION). - BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00
"Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Wortfolgen, die nach Art eines Slogans gebildet sind, wird der Verkehr daher als eine Beschreibung oder Anpreisung des Inhalts oder Gegenstands entsprechender Waren und Dienstleistungen auffassen (vgl. EuGH, a. a. O. Rn. 35 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION). - BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden …
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 509/17
Wortfolgen, die nach Art eines Slogans gebildet sind, wird der Verkehr daher als eine Beschreibung oder Anpreisung des Inhalts oder Gegenstands entsprechender Waren und Dienstleistungen auffassen (vgl. EuGH, a. a. O. Rn. 35 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
- EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
- EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
- BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
- EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
- BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
Markenbeschwerdeverfahren - "HAMBURGER OKTOBERFEST" - Freihaltungsbedürfnis
- BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
hey!
- BPatG, 18.10.2000 - 32 W (pat) 3/00
- BPatG, 12.10.2010 - 27 W (pat) 60/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Esslinger Zwiebelfest" - auch ohne Bezug zur …
- BPatG, 16.06.2011 - 25 W (pat) 69/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Tea Lounge" - kein betrieblicher Herkunftshinweis - …
- BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11
Neuschwanstein
- BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11
Deutschlands schönste Seiten
- BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11
Kaleido
- BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12
Aus Akten werden Fakten
- BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13
grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer …
- BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13
Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen …
- BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 502/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Stettener Spectaculum" - Freihaltungsbedürfnis - …
- BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und …
- BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13
Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you
- BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 515/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Privat-Marmeladerie" - keine Unterscheidungskraft
- BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 49/18
LAUSDEANDL - Markenbeschwerdeverfahren - "LAUSDEANDL" - Dialektausdruck - zur …
Hinzu kommen jene, die zwar der bayrischen Sprache nicht mächtig sind, dem angemeldeten Wort in der angegebenen Bedeutung aber bei anderen Umständen (etwa aufgrund eines Urlaubsaufenthalts in Bayern oder seine Weiterverbreitung etwa durch Medien wie Presse, Fernsehen, Film oder Büchern, vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 29 W (pat) 509/17, Rn. 27 f. juris - Ischa Freimaak zur bundesweiten Bekanntheit dieses bremer Wortes für "Es ist Freimarkt") begegnet sind. - BPatG, 20.09.2023 - 29 W (pat) 506/20 Bei solchen allgemein gebräuchlichen Redewendungen, die grundsätzlich von jedermann bzw. jedem Unternehmen verwendet werden können, fehlt regelmäßig die Eignung, eine Ware oder Dienstleistung als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (…BGH GRUR 2010, 640 f. Rn. 11 ff. - hey!; GRUR 1988, 211 - Wie hammas denn?; BPatG, Beschluss vom 06.03.2019, 29 W (pat) 509/17 - Ischa Freimaak; Beschluss vom 22.02.2012, 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt; Beschluss vom 26.03.2009, 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; Beschluss vom 19.05.2004, 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!).
- BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 50/18 Hinzu kommen jene, die zwar der bayrischen Sprache nicht mächtig sind, dem angemeldeten Wort in der angegebenen Bedeutung aber bei anderen Umständen (etwa aufgrund eines Urlaubsaufenthalts in Bayern oder seine Weiterverbreitung etwa durch Medien wie Presse, Fernsehen, Film oder Büchern, vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 29 W (pat) 509/17, Rn. 27 f. juris - Ischa Freimaak zur bundesweiten Bekanntheit dieses bremer Wortes für "Es ist Freimarkt") begegnet sind.
- BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 574/20 Bei solchen allgemein gebräuchlichen Redewendungen, die grundsätzlich von jedermann bzw. jedem Unternehmen verwendet werden können, fehlt regelmäßig die Eignung, eine Ware oder Dienstleistung als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (…BGH GRUR 2010, 640 f. Rn. 11 ff. - hey!; GRUR 1988, 211 - Wie hammas denn?; BPatG, Beschluss vom 06.03.2019, 29 W (pat) 509/17 - Ischa Freimaak; Beschluss vom 22.02.2012, 27 W (pat) 12/11 - Komm zum Punkt; Beschluss vom 26.03.2009, 30 W (pat) 33/08 - ... weil Nähe zählt; Beschluss vom 19.05.2004, 26 W (pat) 213/03 - Gut, dass es uns gibt!).