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   BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12   

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BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12 (https://dejure.org/2016,13723)
BPatG, Entscheidung vom 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12 (https://dejure.org/2016,13723)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - 28 W (pat) 109/12 (https://dejure.org/2016,13723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG, § 125b Nr 4 MarkenG, Art 15 Abs 1 EGV 207/2009
    Markenbeschwerdeverfahren - "K&K (Wort-Bild-Marke)/K+K (Unionswortmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Bestehens einer Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "K&K" und der widersprechenden Unionswortmarke "K+K"; Anforderungen an die Geltendmachung einer rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "K&K (Wort-Bild-Marke)/K+K (Unionswortmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "K&K (Wort-Bild-Marke)/K+K (Unionswortmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BPatG, 18.08.1999 - 32 W (pat) 129/99
    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Hinsichtlich der Waren der Klasse 29 gilt dies insbesondere für "Käse" (mithin also "Milchprodukte" - BPatG 32 W (pat) 129/99), "Konfitüren" (BPatG 26 W (pat) 82/94) sowie "Gelees" (BPatG 29 W (pat) 53/85).

    Hinsichtlich der Klasse 30 ist zwar auch insoweit grundsätzlich von einer Ähnlichkeit auszugehen (vgl. EuG a. a. O.; BPatG 32 (W) pat 116/06) - gleichwohl gilt dies vorliegend nicht für sämtliche der von der angegriffenen Marke umfassten Waren der Klasse 30. Ohne Weiteres als ähnlich einzustufen sind diesbezüglich "Kaffee, Tee und Kakao" (BPatG 32 W (pat) 129/99; BPatG 28 W (pat) 9/04 - hierauf basierend liegt auch hinsichtlich "Kaffe-Ersatzmittel" eine Ähnlichkeit vor).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Dabei genügt für die Bejahung der Markenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (vgl. BGH GRUR 2014, 382, Rdnr. 25 - REAL-Chips; GRUR 2011, 824, Rdnr. 25f. - Kappa m. w. N.).

    Zum anderen entspricht die Rechtsauffassung des Senats der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, derzufolge weiterhin daran festzuhalten ist, dass für die Feststellung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr eine Übereinstimmung in nur einer der drei Wahrnehmungsrichtungen (klanglich, bildlich, begrifflich) ausreichend ist (vgl. zuletzt BGH GRUR 2014, 382 - REAL-Chips).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, a. a. O. - Barbara Becker; GRUR Int. 2010, 129, Rdnr. 60 - Aceites del Sur-Coosur SA/Koipe Corporación [Carbonell/La Espanola]; BGH GRUR 2013, 833, Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; a. a. O. - pjur/pure).

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbstständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer Marke älteren Zeitrangs kann Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (BGH GRUR 2013, 833, Rdnr.  45 - Culinaria/Villa Culinaria).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098, Rdnr. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933, Rdnr. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2014, 488, Rdnr. 9 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2012, 1040, Rdnr. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235, Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484, Rdnr. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905, Rdnr. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859, Rdnr. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60, Rdnr. 12 - coccodrillo m. w. N.).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, Rdnr. 18 - Malteserkreuz I).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098, Rdnr. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933, Rdnr. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2014, 488, Rdnr. 9 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2012, 1040, Rdnr. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235, Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484, Rdnr. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905, Rdnr. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859, Rdnr. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60, Rdnr. 12 - coccodrillo m. w. N.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (BGH GRUR 2007, 321 - COHIBA; GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit; GRUR 2009, 484 - Metrobus; GRUR 2012, 1145 - Pelikan; GRUR 2014, 378 - OTTO CAP; GRUR 2014, 488 - DESPERADOS/DESPERADO).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Der Sinn und Zweck der Marke besteht darin, für Waren und Dienstleistungen, die mit der Marke versehen sind, gegenüber Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmer einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul).
  • EuG, 15.02.2011 - T-213/09

    'Yorma''s / OHMI - Norma Lebensmittelfilialbetrieb (YORMA''S)' -

    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Grundsätzlich sind Lebensmittel in der Klasse 29 und der Klasse 30 mit der Dienstleistung "Verpflegung von Gästen" ("Restaurants") als ähnlich anzusehen (EuG GRUR-RR 2011, 253; BPatG 32 (W) pat 116/06).
  • BPatG, 09.08.2006 - 28 W (pat) 9/04
    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Hinsichtlich der Klasse 30 ist zwar auch insoweit grundsätzlich von einer Ähnlichkeit auszugehen (vgl. EuG a. a. O.; BPatG 32 (W) pat 116/06) - gleichwohl gilt dies vorliegend nicht für sämtliche der von der angegriffenen Marke umfassten Waren der Klasse 30. Ohne Weiteres als ähnlich einzustufen sind diesbezüglich "Kaffee, Tee und Kakao" (BPatG 32 W (pat) 129/99; BPatG 28 W (pat) 9/04 - hierauf basierend liegt auch hinsichtlich "Kaffe-Ersatzmittel" eine Ähnlichkeit vor).
  • BPatG, 30.06.2005 - 25 W (pat) 156/03
    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Ebenso "Speiseeis" (BPatG 27 W (pat) 46/83; BPatG GRUR 1987, 239) und "feine Backwaren und Konditorwaren" (BPatG 29 W (pat) 93/99; BPatG 25 W (pat) 156/03).
  • BPatG, 02.07.1986 - 27 W (pat) 46/83
    Auszug aus BPatG, 06.06.2016 - 28 W (pat) 109/12
    Ebenso "Speiseeis" (BPatG 27 W (pat) 46/83; BPatG GRUR 1987, 239) und "feine Backwaren und Konditorwaren" (BPatG 29 W (pat) 93/99; BPatG 25 W (pat) 156/03).
  • BPatG, 09.02.2012 - 27 W (pat) 116/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weilands Wellfood/WellFood" -

  • BPatG, 15.03.2000 - 29 W (pat) 93/99
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BPatG, 10.03.2009 - 27 W (pat) 78/09
  • BPatG, 28.06.2016 - 28 W (pat) 111/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "K&K/K + K (Unionswortmarke)" - zur rechtserhaltenden

    Dies gilt zunächst hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin im Parallelverfahren 28 W (pat) 109/12 aufgeworfenen und auch für vorliegendes Verfahren geltenden Fragestellungen: "Muss im Falle des Bestreitens der vorherigen Zustimmung zur Benutzung durch Dritte der Widersprechende entsprechende Belege vorlegen, um die rechtserhaltende Benutzung glaubhaft zu machen?", "Umfasst die Dienstleistung "Beherbergung und Verpflegung von Gästen in Hotels" die Dienstleistung "Restaurants"?" sowie "Ist die Dienstleistung "Beherbergung und Verpflegung von Gästen in Hotels" ähnlich zu der Dienstleistung "Catering"?".

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens der Beschwerdegegnerin im Rahmen ihres nicht nachgelassenen Schriftsatzes vom 29. Januar 2016, in dem sie unter anderem die in der mündlichen Verhandlung vom 27. Januar 2016 im Parallelverfahren 28 W (pat) 109/12 aufgeworfenen Fragen zu Ziffer 4 und Ziffer 5 des Protokolls näher konkretisiert hat:.

  • BPatG, 28.11.2023 - 29 W (pat) 58/20
    Zwischen den "Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen" der Widerspruchsmarke und den Dienstleistungen "Verpflegung von Gästen; Catering; Betrieb von Restaurants und Cafés" der jüngeren Marke besteht Identität bzw. hochgradige Ähnlichkeit (vgl. BPatG, Beschluss vom 06.06.2016, 28 W (pat) 109/12 - K&K/K+K).
  • BPatG, 09.12.2016 - 29 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "entertain web (Wort-Bild-Marke)/Entertain

    Es ist der Zeitraum von fünf Jahren vor der Entscheidung über die Beschwerde, welcher vorliegend der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Beschwerdeinstanz ist (vgl. BGH GRUR 2008, 710 Rn. 20 - idw Informationsdienst Wissenschaft; BPatG, Beschluss vom 06.06.2016, 28 W (pat) 109/12; Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 43 Rn. 17).
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