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   BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13   

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BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13 (https://dejure.org/2014,8309)
BPatG, Entscheidung vom 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13 (https://dejure.org/2014,8309)
BPatG, Entscheidung vom 08. April 2014 - 27 W (pat) 546/13 (https://dejure.org/2014,8309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absicht des Einsatzes einer Marke zu unlauteren Zwecken als Voraussetzung für die Annahme von Bösgläubigkeit

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "MÜNCHEN IN BAYERN (Wort-Bild-Marke)" - bösgläubige Markenanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MÜNCHEN IN BAYERN (Wort-Bild-Marke)" - bösgläubige Markenanmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "MÜNCHEN IN BAYERN (Wort-Bild-Marke)" - bösgläubige Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13
    Die rechtliche Beurteilung, ob eine Marke bösgläubig angemeldet worden ist, hat umfassend und unter Berücksichtigung aller im Einzelfall erheblichen Faktoren zu erfolgen (EuGH GRUR 2009, 763, Nr. 37 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2009, 780, Nr. 18 - Ivadal).

    Denn diesen Grundsätzen entsprechend hat die Anmelderin ersichtlich den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel zuwider und damit bösgläubig i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG gehandelt (vgl. BGH GRUR 2009, 780, Tz. 24 - Ivadal m.w.N.).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13
    Die rechtliche Beurteilung, ob eine Marke bösgläubig angemeldet worden ist, hat umfassend und unter Berücksichtigung aller im Einzelfall erheblichen Faktoren zu erfolgen (EuGH GRUR 2009, 763, Nr. 37 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2009, 780, Nr. 18 - Ivadal).

    Ob eine Bösgläubigkeit im markenrechtlichen Sinne vorgelegen hat, ist deshalb stets unter Berücksichtigung aller für den konkreten Einzelfall erheblicher Faktoren zu beurteilen (vgl. EuGH Mitt. 2009, S. 329, 332, Rdn. 37 - Goldhase).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13
    Die Absicht, die Marke zu unlauteren Zwecken einzusetzen, muss dabei auch nicht unbedingt der einzige Beweggrund für die Anmeldung gewesen sein, vielmehr reicht es aus, wenn diese Zielsetzung ein wesentliches Motiv hierfür war (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13
    Für die Beurteilung der Bösgläubigkeit kommt es dabei vor allem darauf an, ob die Markenanmeldung bei objektiver Würdigung aller Umstände in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs des Anmelders bezogen oder auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung von Mitbewerbern gerichtet und rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig und damit unlauter erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 546/13
    Eine bösgläubige Vorgehensweise ist etwa dann zu bejahen, wenn es dem Anmelder von vornherein darum geht, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören (vgl. BGH WRP 2009, 1104, Rdn. 16 -Schuhverzierung; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10 Aufl., § 8 Rdn. 696 f. m.w.N.).
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