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   BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13   

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BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13 (https://dejure.org/2014,30062)
BPatG, Entscheidung vom 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13 (https://dejure.org/2014,30062)
BPatG, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 27 W (pat) 564/13 (https://dejure.org/2014,30062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 1 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Störtebekerland" - zum Umfang der Beschwerdeentscheidung: Einbeziehung einer neuen Tatsachenlage und Entscheidung über ein von der Markenstelle offen gelassenes Eintragungshindernis - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wortmarke "Störtebekerland" nicht eintragungsfähig für Druckereierzeugnisse

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Störtebekerland" - zum Umfang der Beschwerdeentscheidung: Einbeziehung einer neuen Tatsachenlage und Entscheidung über ein von der Markenstelle offen gelassenes Eintragungshindernis - geografische Herkunftsangabe - Freihaltung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Störtebekerland" - zum Umfang der Beschwerdeentscheidung: Einbeziehung einer neuen Tatsachenlage und Entscheidung über ein von der Markenstelle offen gelassenes Eintragungshindernis - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Einer einhelligen Verkehrsanschauung bedarf es nicht (vgl. BGH GRUR 2008, 900 Rn. 15 - Spa II; BPatG, Beschluss vom 2.11.2004, 33 W (pat) 36/03, Rn. 25 - Isar-Süd; GRUR 2009, 491 Rn. 27 - Vierlinden).

    Schon das Verständnis eines geringen Teils der angesprochenen Verkehrskreise kann nämlich dem Schutz als Marke entgegenstehen (vgl. BPatG  GRUR 2009, 491 Rn. 31 f. - Vierlinden; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 8 Rn. 437).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Die Eintragung ist auch dann zu versagen, wenn die fragliche Benutzung als inhaltsbeschreibende oder geografische Angabe zum Anmeldungszeitpunkt noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726 Rn. 37 - Chiemsee; GRUR 2014, 565 Rn. 28 - smartbook).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Die Eintragung ist auch dann zu versagen, wenn die fragliche Benutzung als inhaltsbeschreibende oder geografische Angabe zum Anmeldungszeitpunkt noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726 Rn. 37 - Chiemsee; GRUR 2014, 565 Rn. 28 - smartbook).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Hierin liegt im Hinblick auf den thematisierten gedanklichen Inhalt eine Angabe zur Beschaffenheit der Waren und Dienstleistungen vor (vgl. zu einem Personennamen BPatG, Beschl. vom 28. April 2000, 32 W (pat) 261/99, Winnetou, insoweit offen gelassen in BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8 Rn. 331).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Einer einhelligen Verkehrsanschauung bedarf es nicht (vgl. BGH GRUR 2008, 900 Rn. 15 - Spa II; BPatG, Beschluss vom 2.11.2004, 33 W (pat) 36/03, Rn. 25 - Isar-Süd; GRUR 2009, 491 Rn. 27 - Vierlinden).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Für die in Rede stehenden Dienstleistungen kann der Ort der Erbringung von hohem Interesse sein (vgl. BPatG GRUR 2009, 1175 Rn. 36 - Burg Lissingen), weil hiervon über die Frage der Erreichbarkeit des Anbieters hinaus auch das gegebenenfalls den Leistungsinhalt mitbestimmende Ambiente (Gastronomie, Unterhaltungsveranstaltungen) und andere angebotserhebliche örtliche Einflüsse (etwa hier Kenntnis des Plattdeutschen und/oder der friesischen Lebensart - Werbung, Publikationsleistungen) abhängen.
  • BPatG, 15.03.2000 - 32 W (pat) 261/99
    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Hierin liegt im Hinblick auf den thematisierten gedanklichen Inhalt eine Angabe zur Beschaffenheit der Waren und Dienstleistungen vor (vgl. zu einem Personennamen BPatG, Beschl. vom 28. April 2000, 32 W (pat) 261/99, Winnetou, insoweit offen gelassen in BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8 Rn. 331).
  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 47/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "tobaccoland" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Er wird vielfach in Verbindung mit weiteren Angaben verwendet und kann in diesem Zusammenhang insbesondere eine Vertriebsstätte mit umfangreichen Warensortiment (vgl. BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2012, 29 W (pat) 47/11 - tobaccoland) oder eine themenbezogene Freizeiteinrichtung (vgl. die Marken "Legoland" oder "Disneyland") bezeichnen.
  • BPatG, 03.12.2008 - 29 W (pat) 46/07

    Kein Markenschutz für (regionale) Zeitungstitel

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Das Vorhandensein von gegebenenfalls adäquaten Ausweichmöglichkeiten lässt ein Freihaltungsinteresse aber nicht entfallen (vgl. etwa BPatG, Beschluss vom 3.12.2008, 29 W (pat) 46/07 - Traunsteiner Wochenblatt), umso weniger als schon zum Anmeldungszeitpunkt absehbar war, dass die angemeldete Gebietsbezeichnung für überörtliches Publikum stärker wahrnehmbar und zudem bereits kraft Wortsinns mit positiven oder jedenfalls bezugsreichen Assoziationen belegt sein würde.
  • BPatG, 25.09.2012 - 33 W (pat) 62/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kronenburg" - geographische Angabe -

    Auszug aus BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13
    Bezogen auf Angaben, deren Verwendung - wie bei den hier in Rede stehenden Dienstleistungen - üblicherweise auf eine bestimmte Region begrenzt ist, kann die Nutzung einer geografischen Angabe zur Beschreibung des Leistungsangebots schon dann zweckmäßig sein, wenn der betreffende Ort nur regional bekannt ist (BPatG, Beschl. v. 25.9.2012, 33 W (pat) 62/10, Rn. 22 ff. - Kronenburg; Ströbele /Hacker, a.a.O., § 8 Rn. 345).
  • BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03
  • BPatG, 25.01.2016 - 29 W (pat) 551/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Störtebekerturm" - Unterscheidungskraft -

    Angesichts der aufgezeigten sachbezogenen Verwendung des Begriffs und der damit verbundenen beachtlichen Aufnahme im Publikum ist auch unerheblich, dass die Figur "Störtebeker" gegebenenfalls nur auf einer Legendenbildung beruht (vgl. BPatG, Beschluss vom 08.10.2014, 27 W (pat) 564/13 - Störtebekerland).

    Anders als bei "Störtebeker land ", das ein größeres Gebiet benennt und daher den Ort der Herstellung oder Erbringung bezeichnen kann (vgl. den bereits zitierten Beschluss in Sachen 27 W(pat) 564/13 sowie zu Gebäudekomplexen: BPatG GRUR 2012, 838 - Dortmunder U; BPatG, Beschluss vom 04.05.2010 - 24 W (pat) 76/08 - Speicherstadt), kommt "Störtebeker turm " wegen der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten als geografische Angabe des Produktions-/Vertriebsorts der Waren " Papier, Pappe" der Klasse 16 oder als Erbringungsort der Dienstleistungen ernsthaft nicht in Betracht.

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