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   BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07   

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https://dejure.org/2008,35571
BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07 (https://dejure.org/2008,35571)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07 (https://dejure.org/2008,35571)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 28 W (pat) 117/07 (https://dejure.org/2008,35571)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07
    Im Übrigen wird auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen (vgl. etwa EuGH, GRUR 2004, 146, Rdn. 32 - Doublemint), nach der ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein wesentliches Merkmal der fraglichen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, was hier auf der Hand liegt.

    Bereits aus der Formulierung "dienen können" des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ergibt sich zudem, dass es insoweit nur auf die Eignung einer Bezeichnung ankommt, als beschreibende Angabe verwendet werden zu können (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147, Rdn. 32 - DOUBLEMINT BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07
    Um diesem Allgemeininteresse angemessen Rechnung tragen zu können, ist auch im Hinblick auf § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eine strenge und umfassende Prüfung unerlässlich (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 59 - Libertel).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07
    Davon kann im vorliegenden Fall ausgegangen werden, zumal insoweit nicht nur die allgemeinen Endverbraucher, sondern stets auch die am Handel mit den fraglichen Waren beteiligten Fachkreise zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24, 26, 32 - Matratzen Concord/Hukla), die regelmäßig über besonders gute Sprachkenntnisse verfügen.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07
    Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist somit nicht etwa als eine Art nachrangiger Ausnahmetatbestand zu sehen, der eine "großzügige", den Schutz der angemeldeten Marke im Zweifel zulassende Eintragungspraxis rechtfertigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 117/07
    Bereits aus der Formulierung "dienen können" des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ergibt sich zudem, dass es insoweit nur auf die Eignung einer Bezeichnung ankommt, als beschreibende Angabe verwendet werden zu können (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147, Rdn. 32 - DOUBLEMINT BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BPatG, 14.10.2016 - 28 W (pat) 540/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DRIVE (IR-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein

    Diese werden das Wortzeichen "DRIVE", bei dem es sich um ein Wort aus der englischen Sprache handelt, mit "fahren" bzw. "Antrieb" übersetzen (vgl. zu letzterem BPatG 28 W (pat) 117/07 - Tec Drive; EuG T-0561/10 - DIRECT DRIVE).
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