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   BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12   

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https://dejure.org/2014,26615
BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2014,26615)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2014,26615)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 20 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2014,26615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 S 1 PatG, § 77 S 1 PatG, § 79 Abs 3 Nr 2 PatG, § 125a PatG, § 5 Abs 2 EAPatV
    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" - zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA - das schriftlich begründete, von der Patentabteilung ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" - zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA - das schriftlich begründete, von der Patentabteilung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" - zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA - das schriftlich begründete, von der Patentabteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11

    Polymerzusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Damit wird der Gegenstand des verteidigten Patentanspruchs in seiner Gesamtheit durch die Druckschrift DE 10 2004 026 672 B4 ( D1 ) in Verbindung mit dem Fachwissen und Fachkönnen des hier angesprochenen Fachmanns nahegelegt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - X ZR 134/11, GRUR 2013, 363 - Polymerzusammensetzung).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Wegen der fehlenden Patentfähigkeit des selbständigen Patentanspruchs 1 in der aufrechterhaltenen Fassung war das Patent folglich insgesamt zu widerrufen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Im Übrigen war ein eigenständiger erfinderischer Gehalt der abhängigen Patentansprüche für den Senat nicht ersichtlich und ist auch von der Patentinhaberin nicht vorgetragen worden (für das Nichtigkeitsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2011 - X ZR 109/08, GRUR 2012, 149, Leitsatz a - Sensoranordnung).
  • BPatG, 28.03.2013 - 12 W (pat) 36/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Bewegungstrainingsgerät mit einer Kurbel" - zu den

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Insbesondere unterscheidet sich der vorliegende Fall jedenfalls von den den Entscheidungen BPatG Beschl. v. 19. Februar 2014 - 19 W (pat) 16/12 und BPatG Beschl. v. 28. März 2013 - 12 W (pat) 36/12 zugrunde liegenden Konstellationen, in denen jeweils Zurückverweisungen (auch) aufgrund des Umstands ausgesprochen wurden, dass die elektronische Signatur von zumindest einem zuständigen Prüfer nicht vorhanden war und somit begründete Zweifel aufkamen, ob lediglich ein Entwurfsdokument vorlag.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das Erfordernis der handschriftlichen Unterschriftsleistung des Berechtigten vor allem im Hinblick auf den technischen Fortschritt in einem erheblichen Umfang relativiert (vgl. BGH NJW 2000, 2340).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Damit wird nicht zuletzt dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4, Art. 21 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung getragen, die es verbieten, den Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; NJW 1988, 1255; NJW 2004, 2887).
  • BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08

    Anforderungen an eine form- und fristgerechte Berufung; Erfüllung der

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Deshalb soll das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BGH NJW 2005, 2068, 2088 - Berufungsbegründung mittels Computerfax ohne eingescannte Unterschrift; NJW 2009, 2311 - Berufungseinlegung durch unvollständige Original-Rechtsmittelschrift).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Damit wird nicht zuletzt dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4, Art. 21 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung getragen, die es verbieten, den Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; NJW 1988, 1255; NJW 2004, 2887).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Damit wird nicht zuletzt dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4, Art. 21 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung getragen, die es verbieten, den Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; NJW 1988, 1255; NJW 2004, 2887).
  • BPatG, 25.07.2013 - 10 W (pat) 2/13

    Patentbeschwerdeverfahren - internationale Patentanmeldung - nationale

    Auszug aus BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
    Dies ist anzunehmen, auch wenn nicht ein einzelnes bestimmtes elektronisches Beschluss-Dokument als solches mit qualifizierten elektronischen Signaturen versehen worden ist, sondern die gesamten PDF-Dateien "Beschluss Aufrechterhaltung - Signiert" und damit ein ganzes Konvolut an elektronischen Dokumenten, und zwar jeweils zweifach, bestehend aus dem Beschluss-Dokument als solchem, dem Anlagenverzeichnis, der Rechtsmittelbelehrung und der Niederschrift über die Anhörung (vgl. hierzu BPatG Beschl. v. 24. Oktober 2013 - 10 W (pat) 13/12; BPatG Beschl. v. 25. Juli 2013 - 10 W (pat) 2/13 zur Problematik der Signierung mehrerer Beschlussexemplare).
  • BPatG, 24.10.2013 - 10 W (pat) 13/12
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

  • BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12

    Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer

  • BPatG, 13.01.2016 - 20 W (pat) 24/12

    Voraussetzungen für einen Beitritt zum Beschwerdeverfahren gem. § 77 S. 1 PatG

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2014 hat der 20. Senat in dem Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 28/12, dem die Präsidentin des DPMA ebenfalls wegen offener Fragen im Zusammenhang mit der Führung der elektronischen Akte beigetreten war, im Rahmen des ihm nach § 79 Abs. 3 PatG zustehenden Ermessens entschieden, keine Zurückverweisung des Verfahrens an das DPMA auszusprechen.

    Mit der Ladung vom 12. August 2015 zur mündlichen Verhandlung hat der erkennende Senat im vorliegenden Verfahren in einem ausführlichen Ladungszusatz die Punkte angegeben, zu denen er - auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen o. g. Entscheidung 20 W (pat) 28/12 - noch einen Klärungs- und Informationsbedarf gesehen hat.

    2. Die im Beschluss des Senats vom 10. Juni 2013 unter Ziff. II. 3.2 angeführte weitere Problematik, dass sich in der übermittelten elektronischen Verfahrensakte des DPMA kein elektronisches Dokument befindet, welches als ordnungsgemäße, vom zuständigen Prüfer unterzeichnete, d.h. elektronisch signierte Urschrift des angefochtenen Beschlusses angesehen werden kann, ist durch die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2014, Az. 20 W (pat) 28/12 (dort Ziff. II), auf die verwiesen wird, erledigt.

  • BPatG, 18.04.2016 - 20 W (pat) 47/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektronisches Gerät" - zu den formalen

    Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss des DPMA möglicherweise an Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12, BlPMZ 2014, 355 - u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).
  • BPatG, 27.01.2015 - 23 W (pat) 26/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "III-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur"

    Da der Tenor und die Gründe der mehrfach vorhandenen Beschlusstexte jedoch übereinstimmen, ist der Inhalt der Entscheidung, die mit einer qualifizierten Signatur versehen werden sollte, zumindest bestimmbar (vgl. BPatG BlPMZ 2014, 355, 356 - Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte), weshalb der Senat keine Veranlassung sieht, aus diesem Grund das Verfahren nach § 79 Abs. 3 Nr. 2 PatG an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückzuverweisen.
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