Rechtsprechung
BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- CIPReport , S. 20 (Kurzinformation)
Pit Bull
GbR als Markeninhaberin
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 448
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056; vgl. auch BGH NJW 2002, 1207) aber zwischenzeitlich festgestellt hat, kommt auch der sog. Außengesellschaft - also insbesondere der am Wirtschaftsleben teilnehmenden Gesellschaft, wozu jedenfalls unter der Geltung des Warenzeichengesetzes (und nach zutreffender Meinung ebenso nach dem Markengesetz) auch Gesellschaften fallen, welche eine Marke anmelden - eine (Teil-)Rechtsfähigkeit zu, so dass sie nunmehr auch Markeninhaberin sein kann (vgl. BPatG GRUR 2004, 1030, 1031 f. - Markenregisterfähigkeit einer GbR). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ab, wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ab, wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243).
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Diese Komponenten dürfen allerdings nicht schematisch angewendet werden, denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Schutz der älteren Marke auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion der Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc;… GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar;… GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ab, wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243). - BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056; vgl. auch BGH NJW 2002, 1207) aber zwischenzeitlich festgestellt hat, kommt auch der sog. Außengesellschaft - also insbesondere der am Wirtschaftsleben teilnehmenden Gesellschaft, wozu jedenfalls unter der Geltung des Warenzeichengesetzes (und nach zutreffender Meinung ebenso nach dem Markengesetz) auch Gesellschaften fallen, welche eine Marke anmelden - eine (Teil-)Rechtsfähigkeit zu, so dass sie nunmehr auch Markeninhaberin sein kann (vgl. BPatG GRUR 2004, 1030, 1031 f. - Markenregisterfähigkeit einer GbR). - EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Diese Komponenten dürfen allerdings nicht schematisch angewendet werden, denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Schutz der älteren Marke auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion der Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (…vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc;… GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec). - EuGH, 16.11.2004 - C-245/02
DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER …
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Diese Komponenten dürfen allerdings nicht schematisch angewendet werden, denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Schutz der älteren Marke auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion der Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (…vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar;… GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ab, wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243). - BPatG, 20.08.2004 - 25 W (pat) 232/03
Rechtmäßigkeit der Versagung der Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056; vgl. auch BGH NJW 2002, 1207) aber zwischenzeitlich festgestellt hat, kommt auch der sog. Außengesellschaft - also insbesondere der am Wirtschaftsleben teilnehmenden Gesellschaft, wozu jedenfalls unter der Geltung des Warenzeichengesetzes (und nach zutreffender Meinung ebenso nach dem Markengesetz) auch Gesellschaften fallen, welche eine Marke anmelden - eine (Teil-)Rechtsfähigkeit zu, so dass sie nunmehr auch Markeninhaberin sein kann (vgl. BPatG GRUR 2004, 1030, 1031 f. - Markenregisterfähigkeit einer GbR).
- BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05 Ergänzend hat die Beschwerdeführerin auf den Beschluss 27 W (pat) 40/05 des Bundespatentgerichts verwiesen, demzufolge eine GbR auch dann alleinige Markeninhaberin sei, wenn entsprechend der früher vertretenen Rechtsauffassung ihre Gesellschafter als Markeninhaber eingetragen worden seien.
Zum anderen rechtfertigt auch der von der Beschwerdeführerin zitierte Beschluss BPatG 27 W (pat) 40/05 hier nicht, die GbR als Anmelderin anzusehen.
- BPatG, 27.04.2011 - 29 W (pat) 553/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Angel-J Collection (Wort-Bild-Marke)/ANGEL" - keine …
b) Eine hochgradige Ähnlichkeit ist anzunehmen zwischen den in Klasse 40 eingetragenen Dienstleistungen "Materialbearbeitung; Druckarbeiten, nämlich Textildruck, insbesondere Auf- bzw. Bedrucken von T-Shirts, Hemden, Blusen, Sportbekleidung" und den Widerspruchswaren "Bekleidungsstücke" (Klasse 25) und "Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten" (vgl. BPatG 27 W (pat) 40/05 - Pit Bull).