Rechtsprechung
BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "WINZERGLÜHWEIN (Wort-Bild-Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft einer Bildmarke mit den Wortbestandteilen "WinzerGlühwein" und "AUS ROTWEIN" für Waren aus dem Bereich Glühweine
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "WINZERGLÜHWEIN (Wort-Bild-Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "WINZERGLÜHWEIN (Wort-Bild-Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05
VISAGE
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Deshalb darf aus dem beschreibenden Charakter der einzelnen Bestandteile nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung hergeleitet werden (EuGH GRUR 2008, 710 - VISAGE; GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).Das gilt insbesondere für die farbige Wiedergabe beschreibender Angaben oder Gegenstände oder die bloße farbige Unterlegung solcher Angaben (BGH GRUR 2008, 710 - VISAGE;… a. a. O. - Kinder III).
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG weisen Marken auf, die die Eignung besitzen, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 14.09.2010 - C-48/09
Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Dieser Grundsatz entbindet jedoch nicht von einer Prüfung der einzelnen Markenteile (…EuGH GRUR Int. 2004, 639 - Dreidimensionale Tablettenform III; GRUR 2010, 1008 - Lego).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Dies setzt allerdings voraus, dass der durch die Verbindung bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender und dekorativer Elemente hinausgeht und sich nicht in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Davon kann in der Praxis nur ausgegangen werden, wenn die Farbe weder technisch oder funktional bedingt noch lediglich auf ein ästhetisch ansprechendes Äußeres ausgerichtet ist, sondern als vom Üblichen abweichende, eigenständige Ausgestaltung erscheint, was aber nur unter außergewöhnlichen Umständen anzunehmen ist (EuGH GRUR 2003, 604, 608 - Libertel). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04
Kinderzeit
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So gilt der Grundsatz, dass der Gesamteindruck einer Kombinationsmarke nicht von schutzunfähigen und in der Regel auch nicht von kennzeichnungsschwachen Elementen bestimmt wird, selbst wenn diese stark herausgestellt sind (BGH GRUR 2003, 792 f. - Festspielhaus II; GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Der schutzfähige und damit schutzbegründende Markenteil muss jedoch tatsächlich so hervortreten, dass er noch als eigenständiger betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst werden kann (EuGH GRUR 2006, 229 - BioID). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Diese Voraussetzungen können einfache und gebräuchliche Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds in der Regel nicht erfüllen (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 - Kinder III). - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
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Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG weisen Marken auf, die die Eignung besitzen, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09
Buchstabe T mit Strich
Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 533/11
Deshalb darf aus dem beschreibenden Charakter der einzelnen Bestandteile nicht ohne weiteres auch für die Kombinationsmarke ein Schutzhindernis im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung hergeleitet werden (EuGH GRUR 2008, 710 - VISAGE; GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich). - BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06
Kinder III
- EuGH, 29.04.2004 - C-456/01
Henkel / HABM
- BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89
"NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke
- BGH, 30.01.2003 - I ZR 136/99
Schutzfähigkeit der Geschäftsbezeichnung "Festspielhaus" für eine überregionale …
- EuGH, 29.04.2004 - C-473/01
Procter & Gamble / HABM
- BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99
Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung
- BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89
Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen …
- BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht ungewöhnlicher Einfärbung der Ware in …