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   BPatG, 13.10.2014 - 20 W (pat) 15/11   

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https://dejure.org/2014,39127
BPatG, 13.10.2014 - 20 W (pat) 15/11 (https://dejure.org/2014,39127)
BPatG, Entscheidung vom 13.10.2014 - 20 W (pat) 15/11 (https://dejure.org/2014,39127)
BPatG, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 20 W (pat) 15/11 (https://dejure.org/2014,39127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 PatG, § 80 Abs 3 PatG, § 89 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr - zur Anberaumung einer Anhörung im Prüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Antennenvorrichtung mit einem integral auf das Gehäuse der elektronischen Vorrichtung beschichteten Oberflächenantennenmuster" als Erfindung

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr - zur Anberaumung einer Anhörung im Prüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 04.05.2010 - 11 W (pat) 15/06

    Patentbeschwerdeverfahren - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr - keine

    Auszug aus BPatG, 13.10.2014 - 20 W (pat) 15/11
    Im Einzelnen führt sie in der der Anmelderin zugestellten Ausfertigung des Beschlusses aus: "Es ist nicht ersichtlich, dass sich an dieser unterschiedlichen Auffassung in einer Anhörung noch etwas ändern könnte (vgl. BPatG 11 W (pat) 15/06 vom 4. Mai 2010).

    Das Aktenexemplar des Beschlusses enthält gegenüber der der Anmelderin zugestellten Ausfertigung folgende Passage (Abweichung unterstrichen): "Es ist nicht ersichtlich, dass sich an dieser unterschiedlichen Auffassung in einer Anhörung noch etwas ändern könnte (vgl. BPatG 11 W (pat) 15/06 vom 4. Mai 2010), zumal der Anmelder der wiederholten Aufforderung zur Durchführung bisher nicht nachkam .".

    Insofern war die Sache, im Gegensatz zu dem Fall, der der von Prüfungsstelle zitierten Rechtsprechung (BPatG 11 W (pat) 15/06) zugrunde lag, nicht abschließend ausdiskutiert und folglich nicht entscheidungsreif.

  • BPatG, 08.01.2008 - 17 W (pat) 40/05
    Auszug aus BPatG, 13.10.2014 - 20 W (pat) 15/11
    Die Entscheidung der Prüfungsstelle, der Beschwerde nicht abzuhelfen, ist somit unangemessen und stellt ebenfalls einen die Rückzahlung der Beschwerdegebühr rechtfertigenden Verfahrensmangel dar (Beschluss 17 W (pat) 40/05 vom 8. Januar 2008, "Testvorrichtung einer Halbleitereinrichtung", Leitsatz).
  • BPatG, 06.05.2013 - 20 W (pat) 3/10
    Auszug aus BPatG, 13.10.2014 - 20 W (pat) 15/11
    Insbesondere ist eine Anhörung immer sachdienlich, wenn der Anmelder durch Eingehen auf Einwände zeigt, dass er an zielgerichteter Weiterführung des Verfahrens interessiert ist und eine mündliche Erörterung eine schnellere und bessere Klärung verspricht als die (weitere) schriftliche Auseinandersetzung (Beschl. des Senats v. 6. Mai 2013 - 20 W (pat) 3/10; Schulte/Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 46 Rn. 11 m. w. N.), was in der Regel der Fall sein wird.
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